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Kabinett: Neuregelung für Rentenansprüche bei Scheidung

Bei einer Scheidung ist die Berechnung der Rentenansprüche einer der kompliziertesten Punkte. Nun beschließt das Kabinett eine Neuregelung. Profitieren werden vor allem die Frauen.

Die Bundesregierung will den sogenannten Versorgungsausgleich der Rentenansprüche nach einer Scheidung vereinfachen. Künftig sollten alle Anrechte beider Partner je zur Hälfte geteilt werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Das Kabinett will die Reform an diesem Mittwoch beschließen. Sie soll Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.

Bislang würden die Anwartschaften teils kompliziert hochgerechnet oder könnten erst bei Eintritt ins Rentenalter geltend gemacht werden, sagte die Justizministerin. Zypries verwies darauf, dass vor allem Frauen durch die Reform bessergestellt würden. Meist hätten Frauen etwa wegen Kindererziehungszeiten niedrigere Rentenansprüche.

"So richtig durchschaut das keiner"

Derzeit werden im Rentenausgleich die Ansprüche mit Hilfe mathematischer Formeln errechnet. Zudem müssen teils unterschiedliche Anwartschaften - etwa im Fall eines Beamten und seiner angestellten Frau - verrechnet und der Wert-Unterschied ausgeglichen werden. "So richtig durchschaut das keiner", sagte Zypries. Mit der Reform sollen nun alle während der Ehe erworbenen Ansprüche sofort bei der Scheidung zur Hälfte geteilt werden.

Bislang werden bei der Trennung zwar Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung geteilt, Ansprüche auf Zusatzrenten wie eine betriebliche Vorsorge können in der Regel aber erst bei Renteneintritt geltend gemacht werden. In der Praxis wird dies jedoch häufig nicht gemacht.

Erleichterung für Familiengerichte

Künftig soll gelten: Hat der Ehemann zum Beispiel während der Ehezeit aus einer Betriebsrente Ansprüche von 300 Euro erworben, bekommt seine Frau davon die Hälfte, also Anrechte von 150 Euro. Wird die Betriebsrente aufgestockt oder reduziert, gilt dies auch für das Vorsorgekonto der Frau. Aber auch für Familiengerichte werde es deutlich einfacher, sagte Zypries. Sie müssten nicht mehr aufwendige Gutachten in Auftrag geben, sondern könnten die Ansprüche selbst ausrechnen.

Hält die Ehe weniger als zwei Jahre, soll es keinen Ausgleich geben. Auch wenn der Wert der Ansprüche sich nur wenig unterscheidet oder insgesamt gering ist, fällt er künftig weg. Die Wertgrenze liegt bei einer monatlichen Rente von rund 25 Euro oder einem Versorgungskapital von etwa 3000 Euro. Die Erfahrung zeige, dass in diesen Fällen die Ehepartner meist ohnehin keinen Versorgungsausgleich wollten, sagte Zypries. Zudem können die Versorgungsträger unter bestimmten Bedingungen den Partner abfinden. (nim/dpa)

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