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Kabinettsklausur: Steuerkonzept für Familienförderung steht fest

Die Bundesregierung hat sich bei der Kabinettsklausur in Genshagen auf ein Zwei-Stufen-Modell zur steuerlichen Förderung berufstätiger Eltern mit Kindern verständigt.

Genshagen - Nach dpa-Informationen vom Dienstag sollen in einer ersten Förderstufe die Betreuungskosten für Kinder bis zum 6. Lebensjahr ab einem Sockelbetrag von 1000 Euro steuerlich abgesetzt werden können. Bis zu dieser Höhe müssten berufstätige Eltern die Kinderbetreuungskosten selber tragen. Die zweite Förderstufe reicht dann bis zum Alter von 14 Jahren. Hier sind «begrenzte steuerliche Entlastungen» vorgesehen, allerdings bereits vom ersten Euro an.

Voraussetzung für die Steuerentlastung ist, dass beide Elternteile berufstätig sind. Den Staat kostet die Förderung jährlich 460 Millionen Euro. Sie ist Teil des Wachstumspaketes von 25 Milliarden Euro, die der Bund über vier Jahre bis 2009 insgesamt bereitstellt.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatten sich vor der Kabinettsklausur über die Höhe der Absetzbarkeit gestritten. Der geltende Kinderfreibetrag von 5808 Euro beziehungsweise das Kindergeld von 1848 Euro je Kind sind von den Maßnahmen nicht berührt. (tso/dpa)

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