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Politik: „Kalif von Köln“ hat kein Recht auf Asyl

Gericht prüft Abschiebestopp

Münster (dpa). Die Abschiebung des als „Kalif von Köln“ bekannten Islamistenführers Metin Kaplan in die Türkei wird wahrscheinlicher. Das Oberverwaltungsgericht NordrheinWestfalen in Münster gab am Donnerstag einem Antrag der Bundesrepublik statt und entschied, den bestehenden Abschiebestopp zu überprüfen. Zudem befand es, dass Kaplan kein Recht auf Asyl habe. Es bestätigte ein Urteil der Vorinstanz (Az.: 8 A 3766/03.A; 8 A 3852/03.A).

Wann das Oberverwaltungsgericht über die Abschiebung entscheidet, ist unklar. Die Kölner Verwaltungsrichter hatten in erster Instanz gegen eine Abschiebung Kaplans entschieden, weil ihn in der Türkei kein fairer Strafprozess erwarte. Das Oberverwaltungsgericht sieht aber grundsätzlichen Klärungsbedarf, ob die Menschenrechtskonvention für das Verbot einer Abschiebung in die Türkei herangezogen werden kann. Kaplan hatte wegen eines Mordaufrufs vier Jahre in Düsseldorf im Gefängnis gesessen. Die Bundesregierung will ihn in die Türkei abschieben, wo ihm ein Hochverratsprozess droht.

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