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Die Rote-KhmerAnführer Nuon Chea (links) und Khieu Samphan verloren den Berufungsprozess.

© AFP

Kambodscha: Gericht bestätigt lebenslange Haft für Rote-Khmer-Anführer

Urteil in letzter Instanz: Das Völkermordtribunal in Kambodscha hat die Berufung von zwei Anführern des Terror-Regimes der Roten Khmer abgeschmettert.

Ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Sondertribunal in Kambodscha hat die lebenslangen Haftstrafen für die beiden ranghöchsten noch lebenden Vertreter des Rote-Khmer-Regimes aufrechterhalten. Das Urteil gegen den 90-jährigen einstigen Chefideologen Nuon Chea und den 85-jährigen Ex-Staatschef Khieu Samphan aus dem Jahr 2014 sei "angemessen", befand der Vorsitzende Richter Kong Srim am Mittwoch. Damit ist das Urteil endgültig.

Der Richter warf den beiden Angeklagten mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Ihnen sei das Schicksal von hunderttausenden Landsleuten während der Schreckensherrschaft der Roten Khmer völlig gleichgültig, erklärte er in seinem Urteil und befand, das Ausmaß ihrer Verbrechen sei "gewaltig". Der Anhörung wohnten mehrere hundert MenscheUrtein bei. Die beiden Verurteilten nahmen den Richterspruch regungslos entgegen.

Unter der Herrschaft der Roten Khmer von 1975 bis 1979 kamen rund zwei Millionen Menschen durch Zwangsarbeit, Hungersnöte, Folter und Hinrichtungen ums Leben, das ist fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das Sondertribunal wirft Nuon Chea und Khieu Samphan Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord vor. Wegen der umfassenden Anschuldigungen wurden mehrere Teilprozesse angesetzt.

Die Angeklagten wollen von den Gräueltaten nichts gewusst haben

Die beiden Angeklagten geben an, von den Gräueltaten nichts gewusst zu haben. Khieu Samphan argumentierte zudem, als Staatschef und Stellvertreter von Machthaber Pol Pot keine wirkliche Macht besessen zu haben. Beide warfen dem Gericht Voreingenommenheit vor. Pol Pot selbst war 1998 gestorben, ohne dass ihm jemals der Prozess gemacht wurde. Das letztinstanzliche Urteil wurde von der Sonderkammer des Obersten Gerichtshofs getroffen. Nach den Richtlinien des Tribunals müssen mindestens fünf der vier einheimischen und drei internationalen Richter dem Urteil zugestimmt haben.

In dem Verfahren ging es insbesondere um die Massenräumung von Phnom Penh im April 1975, rund zwei Millionen Kambodschaner wurden damals in Arbeitslager aufs Land deportiert. In einem weiteren Prozess geht es um den Völkermord an Minderheiten sowie um Zwangsehen, Vergewaltigungen und andere Verbrechen in Arbeitslagern. (AFP)

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