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Kampf gegen Billiglöhne: CDU-Linke für Mindestlöhne

Der linke Flügel in der CDU steht einem Mindestlohn positiv gegenüber. Gegen die Pläne Pläne von SPD-Arbeitsminister Scholz hegt die Unionsfraktion verfassungsrechtliche Bedenken.

Berlin - Der Arbeitnehmerflügel der CDU hat sich grundsätzlich hinter die Mindestlohn-Pläne von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gestellt. „In Branchen, in denen Dumpinglöhne gezahlt werden, muss der Staat wettbewerbsordnend eingreifen“, sagte Gerald Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion. Wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens sich auf Billiglöhne stütze, sei das kein sauberer Wettbewerb. Der gesetzlich verankerte Mindestlohn dürfe aber immer nur die „Ultima Ratio“ sein, sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel.

Arbeitsminister Scholz will bis zum Sommer die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass in jeder Branche Mindestlöhne eingeführt werden können. Am Wochenende hatte er zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt – die Überarbeitung des Entsendegesetzes sowie des Gesetzes zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen („Mia“) von 1952. Mit den beiden Gesetzen sollten „die ehrlichen Unternehmen vor unfairer Billigkonkurrenz“ geschützt werden, schrieb der Arbeitsminister am Montag in einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Außerdem solle ein „Signal gegen Dumpinglöhne, die Arbeit entwerten“ gesetzt werden.

Werden in einer Branche mehr als 50 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag erfasst, soll auch weiter das Entsendegesetz greifen: Danach kann das Arbeitsministerium Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären, die zuvor von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt wurden. Weil aber in bestimmten Branchen sich nur noch wenige Unternehmen an Tarifverträge halten, will Scholz auch hier die Voraussetzungen für Mindestlöhne schaffen. Sind in einem Wirtschaftszweig bundesweit oder regional weniger als die Hälfte der Beschäftigten von einem Tarifvertrag erfasst, so soll künftig das überarbeitete „Mia“ greifen. Anstelle der Tarifpartner entscheiden dann ein Ausschuss unabhängiger Experten sowie ein Fachausschuss über die Lohnhöhe. Dadurch blieben keine „weißen Flecken“, argumentiert Scholz.

Auf Verärgerung in den Reihen der CDU stößt der Arbeitsminister mit dem Vorschlag, dass die Bundesregierung im Einzelfall auch Tarifverträge außer Kraft setzen kann, falls in diesen sehr geringe Arbeitsentgelte vereinbart wurden. „Die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen bei einer gesetzlichen Verdrängung niedrig dotierter Tarifverträge ist verfassungsrechtlich zulässig“, heißt es in dem Entwurf für die Mia-Novelle. Voraussetzung für diesen Eingriff in die Tarifautonomie sei, „dass hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange beschrieben werden können“. Der CDU-Wirtschaftspolitiker Laurenz Meyer äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. „Es wird auf alle Fälle nicht so kommen, wie Herr Scholz das jetzt vorgelegt hat“, sagte Meyer im ZDF.

Der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte (CDU), sagte, das Ministerium werde darauf achten, dass kein Schaden für den Wettbewerb und für die Beschäftigung entstehe. „Wir müssen aus den Fehlern beim Post-Mindestlohn lernen“, sagte er dem Tagesspiegel. Mindestlöhne sollten auf Bereiche mit sozialen Verwerfungen beschränkt bleiben. „Es kann nicht sein, dass durch die Hintertür ein bundeseinheitlicher Mindestlohn eingeführt wird.“ SPD und Union hatten sich im Sommer 2007 auf die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne verständigt, da die Union einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ablehnt. SPD-Chef Kurt Beck sagte am Montag nach einem Treffen des SPD-Präsidiums mit der IG- Metall-Spitze, die SPD strebe auch weiter einen allgemeinen Mindestlohn an. Als geeignete Höhe nannte er einen Stundenlohn zwischen 7 und 7,50 Euro.

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