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Bundesjustizminister Heiko Maas geht gegen Dschihadisten vor und will ihre Finanzen trockenlegen.

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Kampf gegen Dschihadisten: Justizminister Heiko Maas will Finanzen trockenlegen

Bundesjustizminister Heiko Maas will das Strafrecht verschärfen, um Dschihadisten besser verfolgen zu können. Dabei geht es auch darum, ihre Finanzen trockenzulegen.

Von Hans Monath

Im Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Strafrecht an zwei Stellen verschärfen. Künftig soll verfolgt werden, wer mit der Absicht ausreist, sich im Ausland an Terroraktivitäten zu beteiligen. Auch die Finanzierung von Terrorismus soll unter Strafe gestellt werden. Weitergehenden Forderungen, wie sie Unionspolitiker und Innenminister erhoben hatten, erteilte der Justizminister eine klare Absage.

„Künftig soll sich auch strafbar machen, wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen“, sagte Maas am Montag. Zudem werde er einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung schaffen. „Wenn wir Terrororganisationen wie Isis in ihrem Kern treffen wollen, müssen wir versuchen, ihre Finanzquellen trockenzulegen“, sagte er. Konkrete Vorschläge sollen Ende des Jahres vorliegen. Damit setzt Maas für sein Haus die UN-Resolution gegen „Foreign Fighters“ von Ende September um.

Für gewalttätige Terroristen werde es keine Toleranz geben, kündigte der Minister an: „Sie werden die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen.“ Weitergehende Änderungen am Strafrecht lehnte er ab. Es habe in jüngster Zeit „eine Vielzahl von Vorschlägen“ für Verschärfungen des Strafrechts gegeben, insbesondere zur Wiedereinführung der sogenannten Sympathiewerbung. Deutschland verfüge schon über ein „scharfes und ausdifferenziertes Terrorismusstrafrecht“. So liefen im Zusammenhang mit dem IS Verfahren gegen mehr als 200 Beschuldigte. Die Organisation IS und Werbung für sie seien bereits verboten.

Wegen IS werden keine Grundrechte aufgegeben

Der Minister betonte, dass er wegen der IS-Gefahr keine Grundrechte aufweichen oder aufgeben werde. „Unser Rechtsstaat steht nicht unter Terrorismusvorbehalt“, sagte er. Gerade in der Bedrohungssituation zeige sich die „wahre Qualität“ eines Rechtsstaats.

Maas stellte sich auch gegen Pläne zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit von Terrorhelfern mit Doppelpass, für die sein Haus nicht zuständig wäre. „Ich sehe das sehr kritisch“, sagte er. Es sei ein Widerspruch, einerseits die Ausreise von Terrorverdächtigen zu verhindern, sie aber andererseits außer Landes schaffen oder sie an der Wiedereinreise hindern zu wollen.

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