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Politik: Kampf gegen Terror: Wer darf was? Polizei, Grenzschutz, Bundeswehr

Für die Sicherheit sind in Deutschland Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr zuständig. Polizei: Aufgabe der Polizei ist es, Sicherheit, Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, sowie Maßnahmen zur Abwehr von Straftaten und zu deren Ermittlung und Verfolgung zu ergreifen.

Für die Sicherheit sind in Deutschland Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr zuständig.

Polizei: Aufgabe der Polizei ist es, Sicherheit, Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, sowie Maßnahmen zur Abwehr von Straftaten und zu deren Ermittlung und Verfolgung zu ergreifen.

Bundesgrenzschutz: Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist die Polizei des Bundes. Er hat rund 40 000 Mitarbeiter. Zu seinen Hauptaufgaben gehören der Grenzschutz sowie die Sicherheit auf Bahnhöfen und Flughäfen. Der BGS kann auch im Ausland eingesetzt werden.

Bundeswehr: Das Grundgesetz hat einem Einsatz der Bundeswehr im Innern enge Grenzen gesetzt. In Artikel 87a Absatz 2 heißt es: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, so weit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". Der Kampf von Armeeeinheiten gegen Kriminelle ist in der Verfassung nicht vorgesehen.

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