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Politik: Kampf ums Wort

Der NPD den Mund verbieten – das würden die meisten Abgeordneten im sächsischen Landtag gerne tun. Tatsächlich sieht die Geschäftsordnung die „Wortentziehung“ vor, wenn ein Redner diese „ gröblich verletzt “.

Der NPD den Mund verbieten – das würden die meisten Abgeordneten im sächsischen Landtag gerne tun. Tatsächlich sieht die Geschäftsordnung die „Wortentziehung“ vor, wenn ein Redner diese „ gröblich verletzt “. Oder er redet „nicht zur Sache“. Dann gibt es zwei Hinweise des Landtagspräsidenten, nach dem dritten muss er dem Abgeordneten das Mikrofon abschalten . Reicht die Sanktion nicht aus, kann der Betroffene auch von Sitzungen ausgeschlossen werden, längstens für zehn Tage. Gegen diese Maßnahmen steht ihm ein Einspruch zu.neu

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