zum Hauptinhalt

Kanada: Beschluss über Auslieferung Schreibers vertagt

Mehr als sieben Jahre nach der Festnahme des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber in Kanada zieht sich eine mögliche Auslieferung nach Deutschland weiter hin.

Ottawa - Das Oberste Gericht Kanadas vertagte seine Entscheidung mit der Begründung, Schreibers Anwälten mehr Zeit für das "Sammeln zusätzlicher Argumente" einräumen zu wollen. Das Urteil über die Auslieferung dürfte damit frühestens in sechs Wochen zu erwarten sein. Schreiber ist eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Im Falle der Ausweisung droht ihm vor dem Landgericht Augsburg ein Prozess wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug.

Ein Berufungsgericht in Ontario hatte im März in vorletzter Instanz die Auslieferung Schreibers gebilligt. Der Deutsch-Kanadier legte daraufhin Berufung vor dem Obersten Gericht ein. Würde diese abgelehnt, stünde seiner Auslieferung endgültig nichts mehr im Wege. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten das langsame Tempo der kanadischen Justiz in dem Fall bemängelt. Im Zusammenhang mit von Schreiber gezahlten Schmiergeldern bei Waffengeschäften waren in Augsburg bereits der ehemalige Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls sowie zwei Thyssen-Manager verurteilt worden. Eine Verurteilung des Politikersohns Max-Josef Strauß wurde dagegen wieder aufgehoben. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false