zum Hauptinhalt

Politik: Kandidatin für die Hofburg

Österreichs Außenministerin Ferrero will Staatsoberhaupt werden

Der Wahlkampf ist eingeläutet. Am 25. April wird in Österreich ein neuer Bundespräsident gewählt; und zwei Kandidaten stehen fest. Für die SPÖ geht der 65-jährige Heinz Fischer ins Rennen, ein wenig charismatischer, aber erfahrener Vertreter der Parteilinken – als Sekretär, Minister, zuletzt als Präsident des Nationalrats. Am Freitag gab auch die 55-jährige Außenministerin Benita Ferrero-Waldner von der ÖVP ihre Kandidatur bekannt. Sie wird von einem unabhängigen Komitee unterstützt, ob sie auch offizielle Kandidatin für die Hofburg ihrer Partei wird, entscheidet sich erst nächste Woche.

Einige der mächtigen ÖVP-Landeschefs sind über ihre Kandidatur nicht besonders glücklich, weil sie die Außenministerin für politisch zu leichtgewichtig halten. Diese innerparteiliche Skepsis dürfte auch zum Problem ihrer Wahlbewegung werden: ÖVP-Kandidaten gewinnen nur dann Wahlen, wenn sie auf dem flachen Land gut abschneiden – das tun sie aber nur, wenn die Landeschefs ihre Kader in Bewegung setzen. In den aktuellen Umfragen hat Fischer einen klaren Vorsprung. Zum Hauptthema der Wahl dürfte Österreichs Rolle in der europäischen Verteidigungspolitik werden. Für Ferrero-Waldner und die ÖVP ist die Beistandsverpflichtung eine absolute Notwendigkeit – auch wenn dafür die Neutralität, zu der sich das Land 1955 verpflichtet hat, ausgehebelt werden muss. Das wollen Ferrero-Waldner und Kanzler Wolfgang Schüssel, die SPÖ und ihr Kandidat sind dagegen. Dafür gebe es keine Notwendigkeit, erklärte Fischer.

Sollte die Wahl zu einer Abstimmung über die Neutralität werden, ist der Ausgang völlig offen: Zwar ist die Neutralität in den Köpfen der Österreicher verankert und gilt als Grundsäule des Staates. Laut Demoskopen sprechen sich bis zu 80 Prozent der Österreicher gegen eine Abschaffung aus. Andererseits haben die Österreicher trotz aller Neutralität etwa im ersten Golf-Krieg und im Kosovo-Konflikt der Nato Überflugsrechte eingeräumt, was nach dem Neutralitätsgesetz verboten wäre und einer Aushöhlung des Gesetzes gleichkommt.

Markus Huber[Wien]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false