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Politik: Kanther: Ich sah kein Risiko im Parteigeld

Wiesbaden - Sichtlich erleichtert verließ die frühere CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister bereits nach einer halben Stunde den Schwurgerichtssaal des Wiesbadener Landgerichts. Zum Strafprozess um die schwarzen Kassen der hessischen CDU konnte sie als Zeugin allerdings wenig beitragen.

Wiesbaden - Sichtlich erleichtert verließ die frühere CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister bereits nach einer halben Stunde den Schwurgerichtssaal des Wiesbadener Landgerichts. Zum Strafprozess um die schwarzen Kassen der hessischen CDU konnte sie als Zeugin allerdings wenig beitragen. Bei den Fragen des Vorsitzenden Richters, wie intensiv die Angeklagten – der frühere CDU-Landesschatzmeister Prinz Wittgenstein, Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther und der CDU-Finanzberater Horst Weyrauch – in die Verschärfung des Parteiengesetzes 1994 eingebunden gewesen seien, musste sie passen. Nur ein Satz dieser Zeugin war möglicherweise auf die Angeklagten gemünzt. Sie sei „natürlich“ immer davon ausgegangen, dass richtige Rechenschaftsberichte eingereicht würden, so Baumeister.

Das traf bekanntlich für die hessische CDU nur bedingt zu. Weil das 1983 in die Schweiz transferierte Auslandsvermögen des Landesverbands in den Rechenschaftsberichten nicht ausgewiesen war, verhängte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nach Kanthers Geständnis im Jahr 2000 eine Strafe von 21 Millionen Euro gegen die CDU.

Diese wirtschaftliche Einbuße macht den Angeklagten in diesem Verfahren jetzt zu schaffen. Einmal mehr betonten deshalb Kanther und Weyrauch am Dienstag, dass sie in der Verschärfung des Parteiengesetzes 1994 kein Schadensrisiko gesehen hätten. Niemand habe damals beim Thema Sanktionen an die Nichtausweisung von Vermögen gedacht, sondern stets nur an illegale Spenden, sagte Kanther. „Sie urteilen in ihrer heutigen Sicht“, rief Weyrauch dem Vorsitzenden Richter Rolf Vogel zu. Der hatte zuletzt erkennen lassen, dass er eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.

Weyrauch verneinte energisch die FrageVogels, ob ihm angesichts des 1994 erneuerten Gesetzestextes wegen des geheimen Auslandsvermögens nicht Bedenken gekommen seien. „Ich habe keinen Stolperstein gesehen“, sagte Weyrauch und fügte hinzu: „ Hier richten Söhne über Väter, das hatten wir schon einmal.“ Oberstaatsanwalt Wolf Jürdens sagte, „Kunden“ redeten sich vor Strafgerichten regelmäßig damit heraus, das sie ihre Taten nicht für strafbar gehalten hätten; schließlich komme es auf das tatsächliche Verhalten an, und das sei Untreue, so der Anklagevertreter.

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