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Karlsruhe: Anhörung zur "Cicero"-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Mittwochmorgen über die Beschwerden gegen die Durchsuchungsaktion beim Politmagazin "Cicero" im September 2005.

Karlsruhe - Damals waren die "Cicero"-Redaktion und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht und Computerdaten beschlagnahmt worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 im "Cicero", in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte.

Die Staatsanwaltschaft sah eine Beihilfe zum Geheimnisverrat gegeben. Zu einem Prozess kam es letztlich aber nicht. Das Landgericht Potsdam lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts ab.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über zwei Verfassungsbeschwerden des "Cicero"-Chefredakteurs Wolfram Weimer gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion. Er rügt eine Verletzung der Pressefreiheit. (tso/ddp)

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