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Karlsruhe: BGH bestätigt Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen

UPDATE Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen am Dienstag für zulässig erklärt.

Es ist der erste Fall und bislang der einzige dieser Art. Daniel I. hatte als 19-Jähriger eine Joggerin missbraucht und getötet; er verbüßte zehn Jahre Jugendstrafe, kam danach aber nicht frei, sondern sofort in Sicherungsverwahrung. Kurz vor seiner Entlassung 2008 war ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem auch Jugendliche und Heranwachsende nachträglich weggesperrt werden können, wenn Rückfälle zu befürchten sind. Es war nicht zuletzt für Daniel I. gemacht, einen der Sexualtäter, deren Fälle die öffentliche Diskussion beherrschten.

Am Dienstag bestätigte der Bundesgerichtshof die Anordnung eines bayerischen Gerichts: „Auch Opfer haben Menschenrechte“, betonte der Vorsitzende des 1. Strafsenats, Armin Nack. Um sie zu schützen, müsse dem Gesetzgeber ein gewisser Spielraum erlaubt sein. Das Gesetz sei verfassungsgemäß und wahre den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil es nur sehr begrenzt angewendet werden könne. „Verfassungsrechtlich sind wir im Grenzbereich – aber noch nicht über die rote Linie“.

Verteidigung will vor das Bundesverfassungsgericht

Wo die rote Linie verläuft, ist noch nicht entschieden. Der Verteidiger von Daniel I. will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Und wenn es dort nicht klappt, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg. Dort häufen sich die Klagen gegen die im europäischen Durchschnitt rigide deutsche Sicherungsverwahrung.

Nach vielen Verschärfungen sitzen derzeit rund 500 Menschen in den Gefängnissen, die nur entlassen werden, wenn Gutachter ihnen eine günstige Prognose stellen. Kritiker wenden ein, Sexualtäter verweigerten sich Therapien, weil sie befürchten, ehrliche Auskünfte könnten sie in die Verwahrung führen. Daniel I. hatte dagegen in der Haft von sadistischen Fantasien berichtet – doch damals gab es das Gesetz noch nicht.

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