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Umstrittene Forschung. In Deutschland dürfen Produkte nicht patentiert werden, wenn dafür in der Vergangenheit Embryonen zerstört werden mussten. Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung jetzt nochmals bestätigt. Foto: John Bazemore/AP/dapd

© JOHN BAZEMORE/AP/dapd

Karlsruhe: BGH erlaubt Patente auf Stammzelltechnik mit Einschränkungen

Der Europäische Gerichtshof hatte 2011 Patente auf Forschung mit embryonalen Stammzellen weitgehend verboten. Der BGH nutzt nun den verbleibenden Spielraum - und gewährt Wissenschaftlern Patentschutz, wenn sie sich an bestimmte Bedingungen halten.

Seit acht Jahren streiten sich Greenpeace und der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle vor Gericht über ein Patent aus dem Jahr 1999. Brüstle hatte embryonale Stammzellen dazu gebracht, sich in Vorläufernervenzellen zu entwickeln. Diese könnten – so die Hoffnung – ins Gehirn kranker Patienten eingepflanzt werden und bei Alzheimer oder Parkinson helfen. Das Patent umfasste sowohl die Vorläuferzellen als auch die Herstellungsverfahren. Am Dienstag wurde es vom Bundesgerichtshof (BGH) für nichtig erklärt – soweit bei der Gewinnung der Stammzellen Embryonen zerstört worden sind. Der Patentschutz bleibe jedoch bestehen, wenn die Stammzellen durch neue Methoden gewonnen wurden, die den Embryo verschonen.

Der 10. Zivilsenat des BGH musste sich mit einem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2011 beschäftigen. Die Luxemburger Richter hatten Patente auf Prozesse und Produkte untersagt, für die embryonale Stammzellen gebraucht werden. Entscheidend sei nicht, ob die Forscher dafür auf eine bereits existierende Stammzelllinie zurückgriffen, sondern nur, ob in der Vergangenheit ein wenige Tage alter Embryo zerstört wurde. Der EuGH betonte, dass jede befruchtete Eizelle als Embryo gelte. Sie überließen es den nationalen Gerichten, ob auch eine embryonale Stammzelle ein Embryo sei.

Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht als Embryonen gelten. Diese könnten sich nicht zu einem Menschen entwickeln. Auch der Neurobiologe Brüstle hatte sich gegen die Unterstellung verwahrt, er forsche an Embryonen.

Die Diskussion ist emotional aufgeladen, Greenpeace etwa stützt seine Kampagne auf den plakativen Slogan „Keine Patente auf Leben!“. Die Umweltschutzorganisaton und die Bundesärztekammer bekräftigten erst kürzlich, dass embryonale Stammzellen kein kommerzielles Erzeugnis seien. „Man würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial verwenden, wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen benutzen“, sagte Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Brüstles Anwalt hielt während des Prozesses dagegen, dass es nicht sittenwidrig sein könne, Menschen zu helfen.

In der Forschung ist das konservative EuGH-Urteil höchst umstritten. Es werde der gesellschaftlichen Diskussion in Deutschland nicht gerecht, betonte die Allianz der Wissenschaftsorganisationen Ende 2011. Das Urteil lasse die gesamte Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen in einem negativen Licht erscheinen und könne die Wissenschaftler moralisch diskreditieren.

Bisher habe die EuGH-Entscheidung zwar weder laufende Forschungen beeinträchtigt noch Veränderungen bei den Anträgen bewirkt. „Aber wir beobachten die Entwicklung sehr genau“, sagte Elisabeth Knust, Vorsitzende der Senatskommission zu Fragen der Gentechnik der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Eine parteiübergreifende Initiative deutscher Abgeordneter versucht derweil, die europäische Förderpraxis zu verändern. Die Politiker argumentieren, dass deutsches Steuergeld nicht über das Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Kommission „Horizon 2020“ in Stammzellprojekte fließen dürfe, die die deutsche Stichtagsregelung nicht beachten. Sie verweisen unter anderem auf das EuGH-Urteil – obwohl es dort ausschließlich um das Patentrecht ging.

Ein Argument vieler Kritiker lautet: Diese Forschung an den embryonalen Stammzellen sei obsolet, seit man ausgewachsene Zellen wieder in Alleskönner (iPS-Zellen) verwandeln kann. Denn die „reprogrammierten“ Zellen haben ebenfalls die Fähigkeit, zu jeder beliebigen Zelle des Körpers zu werden. Schon heute werden sie benutzt, um Krankheiten zu studieren. Künftig könnten sie krankes oder zerstörtes Gewebe ersetzen. Der Japaner Shinya Yamanaka bekam für diese Entdeckung in diesem Jahr den Medizin-Nobelpreis.

Doch zum einen sind embryonale Stammzellen nach wie vor unentbehrlich, um die Qualität von iPS-Zellen einzuschätzen. Das ist besonders wichtig, weil ein Tumorrisiko bisher nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Zum anderen kann es auch mit den iPS-Zellen neue ethische Dilemmata geben, betonte Yamanaka kürzlich auf einer Tagung in Paris. Darf man zum Beispiel beliebige Zellen in Keimzellen verwandeln und somit eine völlig neue Grundlage für Elternschaft kreiiren?

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