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Politik: Karlsruhe mahnt Umsetzung seit 1980 an

Die in Karlsruhe verhandelte Frage der Besteuerung von Renten ist seit Jahrzehnten in der Diskussion. Bereits 1980 forderte das Bundesverfassungsgericht, Verzerrungen in der Besteuerung zwischen Arbeitnehmerrenten und Beamtenpensionen zu beseitigen.

Die in Karlsruhe verhandelte Frage der Besteuerung von Renten ist seit Jahrzehnten in der Diskussion. Bereits 1980 forderte das Bundesverfassungsgericht, Verzerrungen in der Besteuerung zwischen Arbeitnehmerrenten und Beamtenpensionen zu beseitigen. Die Richter bezeichneten es dabei als sachlich gerechtfertigt, Renten geringer zu besteuern als Pensionen. So hätten Rentner für die Altersvorsorge aus versteuertem Arbeitslohn Beiträge geleistet, die Empfänger von Beamtenpensionen dagegen nicht. Noch 1992 räumten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber eine großzügige Frist für die Umsetzung ein. Das Gericht selbst rechnet mit einer Entscheidung des zweiten Senats "erst für das Jahr 2001". Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens, das auf zwei Vorlagen von Finanzgerichten und eine Verfassungsbeschwerde zurückgeht, wies das Gericht zurück. Bisher werden Renten und Pensionen steuerlich unterschiedlich behandelt: Rentner haben während ihres Arbeitslebens Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, von der Rente wird später nur ein Teil besteuert. Pensionäre haben dagegen für ihre staatliche Altersversorgung keine Beiträge gezahlt. Ihre Pension wird deshalb versteuert wie ein Arbeitslohn.

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