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Politik: Karlsruhe prüft höhere Entschädigungen für Fraktionschefs - Landtagspräsidenten verteidigen Zulagen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft die Diätenzulagen, die Fraktionsvorsitzende und andere Funktionsträger in den Landesparlamenten erhalten. In einer ganztägigen mündlichen Verhandlung wurden am Dienstag die Klagen zweier ehemaliger thüringischer Abgeordneter des Neuen Forums und die der rheinland-pfälzischen Grünen-Abgeordneten Friedel Grützmacher verhandelt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft die Diätenzulagen, die Fraktionsvorsitzende und andere Funktionsträger in den Landesparlamenten erhalten. In einer ganztägigen mündlichen Verhandlung wurden am Dienstag die Klagen zweier ehemaliger thüringischer Abgeordneter des Neuen Forums und die der rheinland-pfälzischen Grünen-Abgeordneten Friedel Grützmacher verhandelt. Sie halten die Abgeordnetengesetze ihrer Bundesländer für verfassungswidrig, weil Funktionsträger bis zu doppelt so hohe Entschädigungen erhalten wie einfache Abgeordnete.

Die Kläger können sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. Der Zweite Senat hatte 1975 in seinem Diätenurteil eine Staffelung der Entschädigungen für Abgeordnete ausdrücklich als Verstoß gegen den Gleichheitssatz abgelehnt. Dennoch gibt es sie in zahlreichen Landesparlamenten. Im Bundestag erhalten die Fraktionsvorsitzenden und Amtsträger die höheren Entschädigungen nicht direkt vom Staat, sondern aus den Fraktionsgeldern.

Die Landtagspräsidenten aus Erfurt und Mainz verteidigten in Karlsruhe ihre Abgeordnetengesetze. Die Erfurter Landtagspräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) sagte vor dem Zweiten Senat, die Arbeit der Fraktionsvorsitzenden sei für die Funktionsfähigkeit der Parlamente grundlegend. Der erheblich höhere Arbeitsaufwand rechtfertige die Funktionszulagen. Zwar sei jeder Abgeordnete gleich und erhalte dieselbe Grundentschädigung. Die Zulagen seien jedoch nicht Folge "der Wahl ins Parlament, sondern der Wahl innerhalb des Parlaments". Auch der Landtagspräsident aus Mainz, Christoph Grimm (SPD), rechtfertigte die Zulagen, da die Arbeit der Fraktionsvorsitzenden "quantitativ und qualitativ" erheblich über die normale Parlamentstätigkeit hinaus gehe. Die Grünen-Abgeordnete Grützmacher sagte, dass zeitweise zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Grünen-Fraktion Zulagen erhielt - neben dem Fraktionsvorsitzenden auch sein Stellvertreter, der Geschäftsführer sowie die Ausschussvorsitzenden.

ukn

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