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Karlsruhe

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Karlsruhe: Skeptische Richterblicke auf EU-Vertrag

Auch am zweiten Tag der Verhandlung über den EU-Reformvertrag von Lissabon sind mehrere Richter des Bundesverfassungsgerichts skeptisch. Das Problem: die darin festgeschriebene Übertragung von Kompetenzen an die EU.

"Man muss nüchtern betrachten: Wieviel Gestaltungsmacht hat denn dann noch der Bundestag?", fragte der Berichterstatter des Zweiten Senats, Udo di Fabio. Richter Rudolf Mellinghoff sagte, er verstehe "nicht so recht", wie der Bundestag durch die Übertragung von Kompetenzen an die EU "Handlungsmöglichkeiten zurückgewinnen" könne. Dies hatte zuvor der Prozessvertreter des Bundestags, der Staatsrechtler Franz Mayer, behauptet.

Nach Ansicht des Prozessbevollmächtigten des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, des Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, verbleibt durch den Vertrag "ziemlich wenig" an Gestaltungsmacht für den Bundestag. Wenn die EU alle Kompetenzen ausschöpft, die ihr der Lissabon-Vertrag gebe, werde "für den Bundestag nichts übrig bleiben als untergeordneter Vollzug". Der Bundestag werde dann "keine eigene Gestaltung mehr vornehmen können", sagte Murswiek. Bislang hätten die EU-Organe "exzessiv auf ihre bestehenden Kompetenzen zurückgegriffen und sie immer weiter ausgedehnt".

Der Lissabon-Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn er von allen 27 EU-Mitgliedsländern ratifiziert wird. Bislang ist dies in Irland, Tschechien, Polen und Deutschland noch nicht geschehen. Bundespräsident Horst Köhler will das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten, mit dem in einigen Monaten gerechnet wird. (mpr/ddp)

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