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Politik: Karlsruhe stärkt Luxemburg

Verfassungsrichter billigen EuGH-Urteil

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat die Stellung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg gestärkt. Die Verfassungsrichter billigten ein umstrittenes Urteil des EuGH aus dem Jahr 2005 und vermieden damit eine offene Konfrontation mit der europäischen Instanz. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2661/06) stellt das sogenannte Mangold-Urteil von 2005 „keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar“. Der EuGH hatte sich in dem Urteil gegen eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer ausgesprochen.

Das Karlsruher Gericht wies die Verfassungsbeschwerde des Automobilzulieferers Honeywell Bremsbeläge zurück, welcher 2003 einen älteren Mitarbeiter eingestellt hatte, der zuvor arbeitslos gewesen war. Nach einer damals geltenden Regelung, mit der die Chancen von älteren Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden sollten, bekam der Mitarbeiter nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Anschließend klagte er vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich auf eine Entfristung des Vertrages. Das Bundesarbeitsgericht berief sich bei seiner Entscheidung auf den Europäischen Gerichtshof, der zuvor im Mangold-Urteil zu dem Schluss gekommen war, dass die Reform des deutschen Arbeitsrechts gegen das EU-Diskriminierungsverbot verstoße.

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts rief der Automobilzulieferer das Verfassungsgericht an. Schützenhilfe erhielt das Unternehmen dabei auch von Roman Herzog. Der Ex-Bundespräsident warnte davor, dass die Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten nicht durch den EuGH ausgehöhlt werden dürften. Das Verfassungsgericht entschied nun aber, dass eine Kontrolle von europäischen Entscheidungen nur dann in Betracht komme, wenn die europäischen Institutionen ihre Kompetenzen schwerwiegend überschritten.

Der europapolitische Sprecher des SPD-Fraktion im Bundestag, Axel Schäfer, begrüßte das Karlsruher Urteil. „Der Beschluss trägt zum Rechtsfrieden bei“, sagte Schäfer dem Tagesspiegel. In der öffentlichen Diskussion gehe oft unter, dass zwischen dem Bundesverfassungsgericht und europäischen Instanzen wie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof in der Praxis ein „kooperatives Verhältnis“ herrsche. Der SPD-Politiker lobte, dass die Mangold-Entscheidung des EuGH zu „einer Reihe von fortschrittlichen Urteilen“ des Luxemburger Gerichts gehöre, die sich gegen die Diskriminierung benachteiligter Bevölkerungsgruppen richteten.

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