zum Hauptinhalt
Foto: ddp

© ddp

Politik: Karlsruhe steht zu Oberst Klein

Keine neuen Ermittlungen nach Antrag des Anwalts

Berlin - Einen Tag nach Einstellung des Disziplinarverfahrens könnte ein weiterer Versuch scheitern, den Bundeswehr- Oberst Georg Klein wegen des Luftangriffs in Afghanistan juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Der Berliner Opferanwalt Wolfgang Kaleck hatte die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft kürzlich aufgefordert, den Soldaten wegen möglicher Delikte wie Totschlag oder fahrlässiger Tötung zu verfolgen. Die Behörde erklärte sich jedoch für unzuständig und leitete den Antrag an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter. Deren Sprecher sagte am Freitag dem Tagesspiegel, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft und der ihr zugrunde liegende Antrag seien bekannt. „Eine Änderung der in der Einstellungsverfügung vom April dargelegten Rechtsauffassung ist nicht veranlasst“, hieß es. Damals hatte die Bundesanwaltschaft Vorwürfe gegen Klein zurückgewiesen.

Hintergrund ist ein Streit um die juristische Bewertung der Attacke vom September vergangenen Jahres. Generalbundesanwältin Monika Harms hatte den Fall übernommen, weil es sich um einen „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“ handele, der nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu untersuchen sei. Im April stellte sie das Verfahren ein – und erklärte zugleich, Klein könne auch wegen möglicher Delikte nach allgemeinem Strafrecht nicht belangt werden. Diese Haltung kritisiert Anwalt Kaleck. Er vertritt einen Vater, dessen zwölf und acht Jahre alte Söhne beim Abzapfen von Kraftstoff getötet wurden, als die von Oberst Klein befehligten Flieger ihre Bomben über zwei gekaperten Tanklastzügen abwarfen. Kaleck führt eine Liste mit mehr als 130 Opfern. Er verlangt – bislang erfolglos – neue Untersuchungen. Mit dem Votum von Harms’ Beamten muss die juristische Klärung des Falls aber noch nicht beendet sein. Unabhängige Richter haben über ihn noch nicht geurteilt. Gegen die Verfügung der Bundesanwälte wäre eine Beschwerde zum Oberlandesgericht denkbar.

Endgültig ist dagegen die Entscheidung der Bundeswehr, kein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den Oberst einzuleiten. „Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben“, hieß es dazu tags zuvor knapp. Nach Medienberichten soll Oberst Klein unter anderem durch falsche Angaben zum Feindkontakt die Bomber zum Angriff bewegt und dadurch gegen Einsatzregeln verstoßen haben. Die Wehrdisziplinaranwaltschaft hatte dazu „Vorermittlungen“ geführt. Ähnlich wie Staatsanwaltschaften hat sie sowohl belastende als auch entlastende Indizien zu sammeln. Wehrdisziplinaranwälte sind vom Bundesverteidigungsministerium bestellte Beamte. Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte Kleins Vorgehen als „nicht angemessen“ bezeichnet.

Zur Startseite