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Nur bei Gefahr im Verzug darf die Regierung deutsche Soldaten ohne Zustimmung des Parlaments in bewaffnete Einsätze schicken.

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Karlsruhe urteilt zu Bundeswehr: Parlament muss bewaffnete Einsätze der Truppe vorher billigen

Alle bewaffneten Einsätze der Bundeswehr müssen vorher vom Bundestag genehmigt werden. Dies hat Karlsruhe entschieden. Ausnahme: Gefahr im Verzug.

Die Bundesregierung muss für alle bewaffneten Bundeswehr-Einsätze im Ausland die Zustimmung des Parlaments vorab einholen. Ausnahmen gelten allerdings bei "Gefahr im Verzug" etwa bei der Rettung von Menschenleben, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Die Regierung müsse dann jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung des Parlaments über die Fortsetzung des Einsatzes der Bundeswehr herbeiführen. Ist dieser dann schon beendet, müsse die Regierung den Bundestag unverzüglich, umfassend und grundsätzlich schriftlich über ihre Entscheidungsgrundlagen und den Einsatzverlauf unterrichten. Eine nachträgliche Genehmigung durch den Bundestag sei in solchen Fällen nicht notwendig.

Grundsätzlich sei ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte ohne vorherige parlamentarische Zustimmung nicht zulässig, urteilte das Gericht. Der Parlamentsvorbehalt sei dabei "nicht auf kriegerische oder kriegsähnlich ausgerichtete Außeneinsätze beschränkt". Maßgeblich sei, ob die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen unmittelbar zu erwarten sei. Anhaltspunkte dafür bestünden dann, wenn sie im Ausland Waffen mit sich führten und ermächtigt seien, davon Gebrauch zu machen.

Die Grünen hatten wegen eines Bundeswehr-Einsatzes in Libyen in Karlsruhe geklagt, in diesem spezifischen Fall hatte ihre Klage keinen Erfolg. In einer Evakuierungsoperation hatte die Luftwaffe 132 Zivilisten aus dem Bürgerkriegsland ausgeflogen, darunter 22 Deutsche. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte sich damals geweigert, den Einsatz nachträglich vom Bundestag genehmigen zu lassen. (AFP,rtr)

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