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Politik: Kassen gegen Teilkasko

Krankenversicherer lehnen Regierungspläne für Gutverdiener ab

Berlin (dpa). Die Pläne des Gesundheitsministeriums zur künftigen Finanzierung des Zahnersatzes durch Patienten sind bei den privaten Krankenversicherern auf heftige Kritik gestoßen. Die in einem ersten Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform geplanten Regelungen seien völlig unbefriedigend, sagte VerbandsSprecher Detlef Dietz am Dienstag in Berlin. Anders als von den Parteien im Kompromisspapier festgelegt, sei so kein Wettbewerb zwischen Krankenkassen und Privaten bei Zusatzversicherungen für Zahnersatz möglich. „Das ist eine Pseudoregelung, die mit Wettbewerb nichts zu tun hat“, sagte Dietz.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen wiederum sind die geplanten Teilkasko-Tarife und Beitragsrückzahlungen an freiwillige Mitglieder umstritten. Gutverdiener sollen so vom Wechsel in die private Krankenversicherung abgehalten werden. „Solche Elemente der privaten Krankenversicherung sind in einer umlagefinanzierten Solidargemeinschaft wie der Gesetzlichen Krankenversicherung problematisch“, sagte die Sprecherin des Verbandes der Angestellten- Krankenkassen, Michaela Gottfried. Solche Modelle würden vorrangig von Gesunden genutzt. „Der Beitragsnachlass muss aber von der Versichertengemeinschaft als Ganzes refinanziert werden.“ Regierung und Opposition hatten sich vor drei Wochen auf Eckpunkte für eine Gesundheitsreform verständigt.

Das Konsenspapier sieht vor, dass Versicherte von 2005 an die Kosten für Zahnersatz selbst tragen. Sie sollen dann zwischen Angeboten privater und gesetzlicher Kassen wählen können. Nach einem ersten Gesetzentwurf, der noch nicht mit Ministerin Ulla Schmidt (SPD) abgesprochen ist, sollen Versicherte einen Sonderbeitrag von 0,8 Prozentpunkten in die Krankenversicherung zahlen. Damit sollen die Kosten für Zahnersatz und das ab 2007 allein von Versicherten zu finanzierende Krankengeld getragen werden. Der Sonderbeitrag kann auf 0,5 Punkte reduziert werden, wenn eine private Zahnersatz-Police abgeschlossen wird. Die Privaten werden zu einem einheitlichen Standardtarif verpflichtet. Den privaten Krankenversicherern missfällt dies.

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