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Politik: Katholische Laien für Familienkomponente bei Alterssicherung

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich mit eigenen Vorstellungen in die Auseinandersetzung um eine langfristig tragfähige Rentenreform eingeschaltet. In dem am Montag in Bonn veröffentlichten Eckpunkte-Papier wendet sich das ZdK "entschieden gegen alle Überlegungen, finanzielle Probleme der Rentenversicherung durch einseitige und falsch begründete Einsparungen bei der Hinterbliebenenversorgung zu lösen".

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich mit eigenen Vorstellungen in die Auseinandersetzung um eine langfristig tragfähige Rentenreform eingeschaltet. In dem am Montag in Bonn veröffentlichten Eckpunkte-Papier wendet sich das ZdK "entschieden gegen alle Überlegungen, finanzielle Probleme der Rentenversicherung durch einseitige und falsch begründete Einsparungen bei der Hinterbliebenenversorgung zu lösen".

Sollte allerdings am Abschmelzen der Hinterbliebenenrenten kein Weg vorbeiführen, sei im Gegenzug ein Ausbau der eigenständigen Renten-Ansprüche von Müttern und Vätern notwendig. Eine Anrechnung oder gar ein Verlust dieser Ansprüche durch Heirat "sind nicht vertretbar", heißt es in der ZdK-Stellungnahme.

Zwischen Bundesregierung und Opposition herrscht Übereinstimmung darüber, dass die Benachteiligung von Familien im Rentensystem abgebaut werden muss. Die Möglichkeiten dafür sollen in den laufenden Rentenkonsensgesprächen ausgelotet werden. Finanziert werden soll der Kinderbonus durch Einschnitte in die Hinterbliebenenversorgung.

In dem Positionspapier nennt das ZdK die beitragsorientierte und umlagenfinanzierte Rentenversicherung eine "besonders gute Rahmenbedingung" für die Fortentwicklung des Systems. Das ZdK zeigt sich offen für mehr Eigenvorsorge fürs Alter, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dürften dafür aber den finanziellen Spielraum des Einzelnen "nicht vollständig aufsaugen". Eine "Rente mit 60" wird abgelehnt: Versuche, Arbeitsmarktprobleme kurzsichtig auf Kosten der Überlebensfähigkeit der Rentenversicherung zu lösen, müssten "der Vergangenheit angehören".

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