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Politik: Katholische Theologen rufen Bischöfe zum Verbleib im staatlichen System auf

Zum Verbleib in der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung hat die deutsche Sektion der Europäischen Gesellschaft für katholische Theologie (ET) die deutschen Bischöfe aufgefordert. In einer am Dienstag in Dresden veröffentlichten Erklärung von Vorstand und Mitgliederversammlung der ET heißt es wörtlich: "Wir fordern unsere Bischöfe auf, an der bisherigen Praxis und dem einmütig gefassten Beschluss vom Juni 1999 festzuhalten und in der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung zu verbleiben.

Zum Verbleib in der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung hat die deutsche Sektion der Europäischen Gesellschaft für katholische Theologie (ET) die deutschen Bischöfe aufgefordert. In einer am Dienstag in Dresden veröffentlichten Erklärung von Vorstand und Mitgliederversammlung der ET heißt es wörtlich: "Wir fordern unsere Bischöfe auf, an der bisherigen Praxis und dem einmütig gefassten Beschluss vom Juni 1999 festzuhalten und in der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung zu verbleiben." Die Gewissensentscheidung könne nicht kirchlichem Gehorsam weichen.

Die Theologen wandten sich "mit Nachdruck" gegen die Behauptung, das kirchliche Engagement im staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung verdunkle die "Eindeutigkeit des Zeugnisses für das Leben". Im Zusammenwirken mit Verantwortlichen im öffentlichen Leben hätten die christlichen Kirchen "durch das Beratungsmodell die reine Fristenlösung abgewendet", so die Theologen. Dadurch sei "ein in Europa einzigartiger Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens erreicht worden". Die Kirche dürfe sich der Wahrnehmung der damit eröffneten Chancen nicht entziehen. Der Verbleib im staatlichen Beratungssystem biete die Chance, wirklich viele Frauen zu erreichen. Beratung und Beratungsbestätigung stellten nach traditionellen moraltheologischen Kriterien keine moralisch unzulässige Mitwirkung an einer eventuellen Abtreibung dar. Weiter betonten die Theologen, niemand könne eine "ethische Ermächtigung, auf den Einsatz zu Gunsten des Lebens zu verzichten", erteilen.

Auch sei die Schwangerschaftskonfliktberatung "keine Frage der rechten Lehre, sondern der pastoralen Verantwortung, die der Bischof nicht aus der Hand geben kann". Nach dem Kirchenrecht stehe dem Ortsbischof die ungeschmälerte Vollmacht zur Leitung seines Bistums zu. Weltkirchliche Belange, die ein Eingreifen des Papstes rechtfertigen könnten, würden hier nicht berührt. Die Sorge um die Einheit der Kirche darf nach Ansicht der Theologen nicht auf die Einheit zwischen Papst und Bischöfen reduziert werden, sie betreffe ebenso die Einheit zwischen den Bischöfen und den übrigen Gläubigen.

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