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Politik: Kein Geld für Militärhäftlinge

Gericht weist Klage italienischer Soldaten ab

Berlin Italienische Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg für deutsche Firmen arbeiten mussten, werden nicht wie NS-Zwangsarbeiter entschädigt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entsprechende Klagen zweier ehemaliger Militär-Internierter in einem Musterprozess abgewiesen, teilte das Gericht am Montag mit. Es handelte sich dabei um Soldaten, die nach dem Waffenstillstand Italiens mit den Alliierten 1943 von den Deutschen verhaftet und teilweise zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. 4000 weitere Betroffene hatten ebenfalls geklagt. Berufung oder Revision schloss das Gericht aus, weil die Sache „keine grundsätzliche Bedeutung“ habe.

Nach Ansicht der Richter war die Klage unzulässig: Das Gesetz über die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gewähre den Italienern keinerlei Ansprüche. Stiftungszweck sei allein, Partnerorganisationen Geld zur Entschädigung an ehemalige Zwangsarbeiter bereitzustellen. Diese Ansprüche seien vor deutschen Gerichten nicht einklagbar, da der Gesetzgeber die Entschädigung als historische Pflicht angesehen habe, nicht aber als rechtliche. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Deutsche Truppen hatten während des Krieges fast 600 000 italienische Soldaten gefangen genommen. neu

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