zum Hauptinhalt

Kein Geld vom Staat: Innenminister wollen extremistischen Parteien Zuschüsse kürzen

Die Innenminister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen planen das Parteiengesetz so zu verändern, dass Landes- oder Bundesverbände einer extremistischen Partei keine staatlichen Zuschüsse erhalten.

Die Innenminister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen extremistischen Parteien wie der NPD staatliche Zuschüsse kürzen. Das sagte Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) am Sonntag dem Sender MDR Thüringen. Im Parteiengesetz solle künftig festgelegt werden, dass Landes- oder Bundesverbände einer Partei keine staatlichen Zuschüsse erhalten, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdeten. Dies würden sie tun, wenn sie etwa den Nationalsozialismus verherrlichten oder zur Gewalt aufriefen, sagte Huber.

Der Thüringer Innenminister beruft sich bei seinem Vorstoß auf das sogenannte "Wunsiedel-Urteil". Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Spruch vom November 2009 festgestellt, dass NS-verherrlichende Äußerungen nicht von der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit gedeckt seien und ein Versammlungsverbot begründen könnten.

Huber will dieses Vorhaben zusammen mit seinen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt auf der Innenministerkonferenz im November in Hamburg präsentieren. Das Gremium hatte den Thüringer Innenminister im Dezember 2009 mit der Leitung einer Arbeitsgruppe beauftragt, die die staatlichen Zuschüsse für extremistische Parteien prüfen sollte. Die Thüringer NPD hat im vergangenen Jahr knapp 23.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten. (dapd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false