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Politik: Kein Stoff für die Politik

Kopftuch in Europa: Die meisten Länder verzichten auf eine Regelung per Gesetz

Haben auffällige religiöse Symbole an den Schulen etwas zu suchen? In Deutschland und Frankreich hat der Streit über diese Frage inzwischen die höchste politische Ebene erreicht: Bundespräsident Johannes Rau forderte am vergangenen Wochenende eine Gleichbehandlung aller Religionen. Wenn das Kopftuch als Glaubensbekenntnis gesehen werde, müsse das auch für die Mönchskutte und das Kruzifix gelten, betonte der Bundespräsident. Die öffentliche Schule müsse für jeden zumutbar sein. Frankreichs Staatspräsident, der traditionell über größere Kompetenzen verfügt als sein deutscher Amtskollege, ging sogar noch weiter: Jacques Chirac hat angekündigt, deutlich sichtbare religiöse Zeichen und Kleidungsstücke ab dem kommenden Herbst per Gesetz aus den Schulen zu verbannen. Das betrifft auch größere christliche Kreuze und die jüdische Kippa. In anderen europäischen Ländern ist aus dem Streit um die religiösen Symbole dagegen kein großes politisches Thema geworden. Ein Überblick:

Auch wenn im multi-ethnischen Großbritannien Toleranz groß geschrieben wird: Streitigkeiten zum Kopftuch gibt es auch auf der Insel. So musste sich in Peterborough im Herbst die 42-jährige Lehrerin Hazel Dick wegen „religiös motivierter Körperverletzung" vor Gericht verantworten, weil sie eine 15-jährige Schülerin aufgefordert hatte, ihr schwarzes Kopftuch abzunehmen. Für Moslems war in dieser Schule ein graues Kopftuch vorgeschrieben. In Bradford, einem Zentrum der britischen Moslems, kämpfte der Schulleiter in den achtziger Jahren für ein strikt säkulares Schulsystem, musste nach einer besonders scharfen Attacke auf multi-ethnische Schulen aber zurücktreten. Weil dies aber nur Einzelfälle sind, haben mehrere britische Regierungsmitglieder ein Kopftuchverbot in Großbritannien bereits ausgeschlossen. Es gibt auch in der öffentlichen Debatte kaum jemanden, der ein solches fordern würde. „Wir ziehen es vor, die Lösung solcher Probleme von der Praxis her anzugehen", sagte die Staatsekretärin im Innenministerium, Fiona McTaggart dem arabischen Sender Al Dschasira. Das „Problem“ religiöser Trachten in Schulen ist seit 1983 rechtlich gelöst, als einem Sikh-Jungen in einem höchstrichterlichen Urteil erlaubt wurde, in der Schule einen Turban zu tragen. Auch der High-Court-Richter Rabinder Singh trägt statt der Rosshaarperücke seinen Turban, ohne dass dies die britische Rechtspraxis aus der Bahn geworfen hätte. Turban und Kopftuch sind offiziell als Varianten britischer Polizeiuniform zugelassen, weil man ethnischen Gruppen den Zugang zur Polizei erleichtern will. Viele Schulen haben ihre Kleiderregeln so modifiziert, dass auch das Kopftuch Teil der Schuluniform sein kann. Die Kleiderordnung wird vom Schulleiter bestimmt, der auch für die Einstellung der Lehrer verantwortlich ist.

In Frankreich waren es vor allem Lehrer, die wegen der zunehmenden Zahl von verschleierten Schülerinnen im Unterricht eine gesetzliche Regelung im Kopftuch-Streit gefordert hatten. Nach dem Machtwort Chiracs, künftig sämtliche auffälligen religiösen Symbole an Schulen zu verbieten, befürworteten konservative Pädagogenverbände das geplante Gesetz. Sie sehen darin eine „Aufrechterhaltung der Werte der französischen Republik". Andere Lehrer urteilten hingegen, das Gesetz könnte langfristig zu einer Spaltung der Gesellschaft führen. Auch in der Politik rief Chiracs Ankündigung unterschiedliche Reaktionen hervor: Während die konservative Regierungspartei UMP Chiracs Erklärung zugunsten der strikten Trennung von Staat und Kirche begrüßte, hätten sich Sozialisten und Liberale eine weniger strenge Regelung gewünscht.

Einen Kopftuch-Streit hat es in Österreich bisher nicht gegeben – vielleicht deshalb, weil noch keine muslimische Lehrerin die Behörden herausgefordert hat. Österreich kennt aber auch keine strikte Trennung von Staat und Kirche. Ein Kopftuch-Verbot fände in dieser Rechtskultur keine Grundlage. Wie die christlichen Konfessionen ist der Islam in Österreich – anders als in Deutschland – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit einem gut funktionierenden Religionsunterricht ist er voll ins staatliche Schulwesen eingebunden. Muslimische Religionslehrerinnen tragen das Kopftuch selbstverständlich. An der Religionspädagogischen Akademie in Wien, wo Islam-Lehrer ausgebildet werden, studiert auch ein Steirer, der trotz seiner Bekehrung zum Islam weiter seinen hirschledernen Trachtenanzug trägt.

In den Niederlanden dürfen muslimische Schülerinnen grundsätzlich im Unterricht ein Kopftuch tragen. Konfessionelle Schulen können dies jedoch anders regeln. Schleier, die das gesamte Gesicht bedecken, werden nicht akzeptiert, weil sie die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern beeinträchtigen. Für Anwältinnen, Richterinnen, Ärztinnen und Frauen, die im öffentlichen Leben auftreten, ist das Kopftuch nach Auskunft einer Sprecherin des niederländischen Justizministeriums verboten. Für Lehrerinnen liegt das Tragen des Kopftuchs im Ermessen der Schulen. Eine politische Debatte gibt es darüber zwar immer wieder, sie wird nach Auskunft des niederländischen Justizministeriums jedoch nicht ideologisch geführt. „Keine der politischen Parteien engagiert sich für dieses Thema. Keine will die gegenwärtige Situation ändern“, sagt die Sprecherin. Dennoch gerät die Kopftuchdebatte immer dann in den Brennpunkt der Medien, wenn Schulleiter dagegen vor Gericht ziehen, dass Schülerinnen ein Kopftuch tragen. Grundsätzlich bestimmen Schulen nämlich in den Niederlanden selbstständig über die Kleiderordnung. Dabei wird das Kopftuch weitgehend toleriert. „Doch wenn sie einen Schleier tragen, stoßen islamische Schülerinnen auf Schwierigkeiten. Die Augen müssen auf jeden Fall frei bleiben“, erklärt die Ministeriumssprecherin. Nachdem ein Gericht Anfang 2003 die Klage eines Schulleiters abgewiesen hatte, legte eine eigens gegründete Kommission im April eine Richtlinie für die Gleichbehandlung beim Tragen von Schleiern und Kopftüchern vor, um so zu ermöglichen, dass das Problem einheitlich gehandhabt wird.

In Spanien gibt es keine Gesetze, die das Tragen von Kopftüchern in der Schule erlauben oder verbieten. Nach der Auskunft des Justizministeriums in Madrid hat die Regierung auch nicht vor, eine derartige Regelung in Zukunft zu erlassen. Denn das sei unnötig und könnte in Konflikt mit der Verfassung treten, die den Bürgern Religionsfreiheit garantiert, heißt es. Mangels einer staatlichen Norm regeln die Schulen selbst, wie sie mit religiösen Symbolen umgehen. Die öffentlichen Schulen definieren sich als laizistisch, dulden in vielen Regionen aber das Aufhängen von Kreuzen. Die Privatschulen, die weit über die Hälfte aller spanischen Schüler aufnehmen und die fast alle von der katholischen Kirche betrieben werden, haben dagegen einen unübersehbaren Konfessionscharakter. Dieses Vorrecht hat seinen Ursprung in einem Staatsvertrag mit dem Vatikan aus den 70er Jahren, der der Kirche privilegierte Beziehungen zum Staat garantiert und ihr einräumt, den Religionsunterricht an allen Schulen in Eigenregie zu organisieren. Eine Folge dieser Ausnahmeregelung ist, dass sich die anderen Religionen – von den Protestanten über die jüdischen Gemeinden bis zu den Moslems – immer wieder darüber beschweren, dass sie diskriminiert würden. Sie würden im Gegensatz zur katholischen Kirche nicht subventioniert und dürften nur in Spezialeinrichtungen wie der muslimischen Universität von Granada Religionslehre erteilen, lautet die Klage. Trotzdem kommen Konflikte mit den Minderheitskonfessionen in Spanien so gut wie nicht vor. Dieses Jahr hat es nur eine einzige Ausnahme gegeben: Die kleine Fatima wurde von der privaten Ordensschule der Concepcionistas in El Escorial (Madrid) verwiesen. Jetzt geht sie auf eine öffentliche Schule, wo sie ohne Probleme mit Kopftuch am Unterricht teilnimmt. mth/sah/pak/msb/kl

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