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Politik: Kein Zuschuss mehr fürs Häuschen

Kabinett schafft Subvention ab / Arbeitslosengeld II soll im Osten auf Westniveau steigen

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die neue Bundesregierung wird die Eigenheimzulage schon zum 1. Januar 2006 abschaffen. Das Bundeskabinett brachte am Dienstag eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg. Wie von Union und SPD im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, wird die Zulage damit für alle Hausbauer oder Käufer selbst genutzter Wohnungen ab 2006 nicht mehr gezahlt. Wer bereits eine Zulage erhält oder die Voraussetzungen dafür bis zum 31. Dezember 2005 erfüllen kann, den betrifft die Neuregelung nicht.

Die große Koalition beendet damit das jahrelange Tauziehen zwischen Union und SPD um die umfangreichste steuerliche Subvention, die es in Deutschland seit Jahrzehnten gibt. Initiativen der vormaligen rot-grünen Regierung zur Abschaffung der Zulage waren von der Mehrheit der Unions-Länder im Bundesrat blockiert worden. Die neue Regierung erwartet aus der Abschaffung der Eigenheimzulage frühestens ab 2007 Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Eigenheimkäufern wurde ein Gesetz zur besseren Einbeziehung von Wohneigentum in die Alterssicherung ab 2007 angekündigt.

Zu den steuerlichen Änderungen, die die Regierung am Dienstag auf den Weg brachte, gehört auch das Verbot von Verlustverrechnungen für so genannte Steuerstundungsmodelle. Gemeint sind insbesondere Schiffs-, Medien- und Ökofonds, die ihren Anlegern Verluste zuweisen, die diese mit ihren Gewinnen oder Einkünften verrechnen. Diese Verrechnung wird nun unterbunden. Stichtag für die Zeichnung der Fonds war der 11. November 2005.

Neben diesen beiden Entscheidungen einigte sich das Kabinett auf ein „steuerliches Sofortprogramm zur Sicherung der öffentlichen Haushalte“ und damit auf die Abschaffung weiterer Privilegien ebenfalls zum 1. Januar 2006. So sollen Kosten für private Steuerberater (wirksam erst für die Beratungskosten 2006) nicht mehr abgesetzt werden können. Auch der Steuerfreibetrag bei Abfindungen soll dann entfallen. Die Steuerfreiheit bei Heirats- und Geburtshilfen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, soll ebenfalls schon zu Beginn des kommenden Jahres wegfallen. Dies betrifft auch den Steuerfreibetrag bei Übergangsgeldern, die Beamten oder Soldaten gewährt werden.

Auf deutliche Änderungen müssen sich auch Käufer von Mietwohnungen einstellen. Die Möglichkeit, diese Immobilien degressiv abzuschreiben, soll für alle Neufälle entfallen. Von allen jetzt beschlossenen Änderungen erhofft sich die große Koalition im Jahr 2006 Mehreinnahmen für die Staatskassen von schätzungsweise 630 Millionen Euro. In den Folgejahren steigen diese deutlich an.

Außerdem einigte sich die Regierung auf erste Gesetzesänderungen zur Arbeitsmarktpolitik. So wurde die Angleichung des Arbeitslosengeldes in Ostdeutschland an das Westniveau beschlossen. Damit sollen alle Empfänger spätestens ab Juli 2006 bundeseinheitlich 345 Euro Regelleistung monatlich erhalten. Bislang lag der Regelsatz im Osten bei 331 Euro. Die Kosten dafür betragen rund 220 Millionen Euro. Darüberhinaus beschloss die Regierung, die so genannten Ich-AGs bis Mitte 2006 zu verlängern und die Pflicht der Arbeitsagenturen, flächendeckend so genannte Personalserviceagenturen (PSA) einzurichten, abzuschaffen.

Überraschend wurde die Sonderregelung für den Bezug von Arbeitslosengeld für über 58-Jährige verlängert. Betroffene können nun bis Ende 2007 bei Entlassung Arbeitslosengeld beantragen und müssen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während der Koalitionsverhandlungen von SPD und Union in den vergangenen Wochen war davon eigentlich Abstand genommen worden, um den Trend zur Frühverrentung eindeutig zu stoppen. Verlängert wurde die Regelung, nach der Arbeitgeber, die einen über 55-Jährigen einstellen, auch künftig keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

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