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Politik: Keine Klage gegen Böhr

Untreueverdacht besteht nicht mehr

Koblenz (dpa). Der rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Christoph Böhr steht nicht mehr unter dem Verdacht der Untreue. Die Verwendung von Fraktionsgeldern für eine CDU-Broschüre zur Fußball-Weltmeisterschaft 1998 sei zwar nicht zulässig gewesen, entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Es liege aber kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte gegen Böhr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Der Koblenzer Generalstaatsanwalt Norbert Weise sagte, zwar prüfe nun die Staatsanwaltschaft die Urteilsgründe. Er ergänzte aber: „Faktisch ist jetzt schon klar, dass die Ermittlungen nicht fortgeführt werden.“ Die CDU-Fraktion im Mainzer Landtag hatte den VGH angerufen. Sie sah es als gerechtfertigt an, dass sie die Hälfte der Gesamtkosten der Werbeaktion von rund 74 100 Euro bezahlt hatte.

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