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Politik: Keine Strafe für „Bomben-Holocaust“

Staatsanwaltschaft sieht von Verfahren gegen NPD-Chef ab / Zentralratspräsident Spiegel verärgert

Von Jost MüllerNeuhof Berlin - Die Verwendung des Begriffs „Bomben-Holocaust“ als Bezeichnung für die alliierte Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg ist in Deutschland nicht strafbar. Wie der Tagesspiegel erfuhr, hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Freitag nach mehrwöchigen so genannten Vorermittlungen davon abgesehen, ein förmliches Verfahren gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt einzuleiten. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, kritisierte im Gespräch mit dem Tagesspiegel den Beschluss: „Moralisch habe ich dafür kein Verständnis.“ Mit der Entscheidung öffneten die Staatsanwälte „Tür und Tor für ähnliche Äußerungen“. Politiker von Union und SPD stellten sich dagegen hinter die Hamburger Behörde.

Der umstrittene Begriff stand im Mittelpunkt des NPD-Eklats im Sächsischen Landtag im Januar dieses Jahres. NPD-Fraktionschef Holger Apfel hatte die Alliierten als „Massenmörder“ bezeichnet und nannte die Angriffe im Februar 1945 einen „Bomben-Holocaust“. Daraufhin verließen etliche demokratische Parlamentarier unter Protest den Saal. In der anschließen Debatte um den Umgang mit den Rechtsextremen wurde aus den Reihen der Union gefordert, die Redefreiheit von Abgeordneten einzuschränken. Abgeordnete sind bislang von jeder strafrechtlichen Verantwortung für ihre Äußerungen in Parlamenten und Ausschüssen frei (Indemnität).

Mit der Hamburger Entscheidung steht nun fest, dass solche Restriktionen im Falle des „Bomben-Holocaust“ keinen Erfolg haben können. Weder innerhalb noch außerhalb eines Parlaments muss man damit rechnen, wegen des Begriffs belangt zu werden. NPD-Chef Voigt hatte einen Tag nach dem Eklat in Sachsen gegenüber der Presse Apfels Äußerungen als „zutreffende Wortwahl“ bezeichnet und ihm zu seinem Auftritt gratuliert. Der Begriff Holocaust treffe laut Voigt „sicherlich auf die Vernichtung der Juden wie auch der Deutschen zu“.

Nach Auffassung des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz ist die Entscheidung der Strafverfolger jedoch „korrekt“. Der Begriff des „Bomben-Holocaust“ sei eine „verlogene, geschichtsfälschende Ausbeutung der Opfer“. Dennoch könne die Äußerung nicht bestraft werden. Der Begriff transportiere die Verharmlosung nur unterschwellig. „Das tut weh, muss aber politisch bekämpft werden.“ Zurückhaltend äußerte sich auch der Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Er habe die Entscheidung nicht zu kritisieren. Der Begriff sei nicht akzeptabel, aber nicht unbedingt strafbar. „Volksverhetzung ist strafbar“, sagte Bosbach“, „aber nicht jede verwerfliche politische Meinungsäußerung ist es.“ Er sehe keine Notwendigkeit, entsprechende Gesetze zu verschärfen. „Der Gesetzgeber ist gar nicht in der Lage, solche Fälle alle zu erfassen“, sagte er.

Zentralratspräsident Spiegel widersprach der Auffassung: „Solche Äußerungen kann man verbieten, wenn man die Gesetze nur konsequent anwendet.“ Für ihn sei es „sehr fraglich, ob Äußerungen, die klar volksverhetzend sind, zur Meinungsfreiheit gehören“. Wegen Volksverhetzung wird laut Gesetz bestraft, wer den Holocaust „öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost“. Der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, berief sich auf das Bundesverfassungsgericht. Demzufolge bestehe eine „Vermutung für die freie Rede in politischen Auseinandersetzungen, wenn die Diffamierung nicht das vorrangige Ziel der Argumentation ist“.

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