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Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, könnte eine schwere Koalitionsbildung bevorstehen.

© Martin Schutt/zb/dpa

„Kenia“, „Simbabwe“ oder nix?: Nach der Landtagswahl droht Thüringen ein Koalitions-Patt

Stimmen die Umfragen, wird die Koalitionsbildung in Thüringen extrem kompliziert. Welche Möglichkeiten bleiben dem Wahlgewinner? Ein Überblick.

Von Robert Birnbaum

In Machtfragen kann Bodo Ramelow sehr pingelig werden. „In Thüringen muss sich niemand für eine Minderheitsregierung zur Wahl stellen“, erklärte der Ministerpräsident wenige Tage vor der Landtagswahl an diesem Sonntag. „In Thüringen bin ich im Amt.“

Tatsächlich eröffnet die Landesverfassung dem einzigen Linken-Regierungschef der Republik die Möglichkeit, selbst als Wahlverlierer einfach in der Staatskanzlei sitzen zu bleiben, solange der Landtag keinen Nachfolger wählt. Ramelow hat allen Grund, sich über das Szenario Gedanken zu machen. Wenn die Wahl so ausgeht, wie es die Umfragen nahe legen, werden Koalitionsbildungen sehr, sehr schwer.

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Das liegt daran, dass die drei stärksten Kräfte der Landespolitik miteinander unverträglich sind. Ramelows Linke kommt in den letzten Umfragen auf 27 bis 29 Prozent, die CDU sehen die Demoskopen bei 24 bis 26, die AfD bei 20 bis 24 Prozent. Aber niemand will mit der AfD unter Rechtsausleger Björn Höcke zusammenarbeiten, und CDU-Spitzenmann Mike Mohring schließt auch ein Zusammengehen mit der Linken kategorisch aus.

Damit droht eine rechnerische Mehrheit von zwei Großen, die politisch aber nicht zusammenpassen – und zugleich alle anderen Koalitionsmodelle blockieren.

Reicht es für Rot-Rot-Grün?

Die Lage wird nicht einfacher dadurch, dass die Partner in Ramelows jetziger Koalition schwächeln: Die SPD ist unter zehn Prozent gesunken, die Grünen legen zwar zu, schaffen aber auch kein zweistelliges Ergebnis. Trotzdem könnte es noch einmal knapp für Rot-Rot-Grün reichen – wenn die FDP es wieder nicht über die Fünf-Prozent-Hürde schafft. Ziehen die Liberalen hingegen in den Landtag ein, hätte das jetzige Regierungsbündnis keine Mehrheit mehr.

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Ab da würde es ganz schwierig. Ein „Kenia“-Bündnis wie in Sachsen und Brandenburg – also Schwarz-Rot-Grün – hätte dann auch keine Mehrheit. Die CDU müsste die Liberalen noch dazu gewinnen – eine „Simbabwe“-Koalition nach den Landesfarben des afrikanischen Staates. Bringt es selbst der Viererbund nicht auf eine Mehrheit, steht CDU-Mann Mike Mohring vor der heiklen Frage, ob er sich doch mit Ramelows Linker arrangiert und eine Minderheitsregierung toleriert.

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Lehnt er das weiter ab, käme wieder die Landesverfassung ins Spiel. Die bestimmt in Artikel 75 einerseits, dass das Amt der Mitglieder der Landesregierung endet, sobald der neue Landtag zusammentritt. Sie verfügt aber zugleich: „Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.“

Mohring spricht von „irriger Rechtsauffassung“

Ramelow leitet aus der Pflicht das Recht ab, einfach weiter zu regieren, ohne sich neu wählen zu lassen.

Mohring nennt das eine „irrige Rechtsauffassung“. Darüber können Juristen lange streiten – in der Verfassung sind die Rechte eines geschäftsführenden Regierungschefs aber nur insoweit begrenzt, als er keine neuen Minister berufen darf.

Mindestens ein Jahr lang könnte Ramelow dann wohl in der Tat ziemlich ungerührt mit der jetzigen Mannschaft weitermachen: Den Haushalt 2020 hat Rot- Rot-Grün schon beschlossen. Für jedes neue Gesetz bräuchte er allerdings auch als Chef einer geschäftsführenden Minderheitsregierung trotzdem eine Mehrheit im Landtag.

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