zum Hauptinhalt

Politik: Kilometerpauschale: Was ist die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale gibt es seit 1955. Ziel der anfangs 50 Pfennig betragenden Pauschale war ursprünglich, die anfallenden Fahrzeugkosten vollständig zu decken.

Die Kilometerpauschale gibt es seit 1955. Ziel der anfangs 50 Pfennig betragenden Pauschale war ursprünglich, die anfallenden Fahrzeugkosten vollständig zu decken. Mittlerweile hat sich der Betrag zwar auf 70 Pfennig pro Kilometer erhöht, deckt die Unkosten von Arbeitnehmern, die mit dem Auto zum Arbeitsplatz fahren, aber nur zum Teil. Denn steuerlich berücksichtigt wird nur der einfache Kilometer, nicht aber die tatsächlich zurückgelegte Entfernung. Wer also 15 Kilometer von seinem Arbeitsplatz enfernt wohnt, fährt täglich zwar 30 Kilometer, bekommt steuerlich aber nur 15 Kilometer vergünstigt. Für Berliner, die in der Innenstadt arbeiten, lohnt sich der Kauf einer BVG-Jahreskarte deshalb derzeit schon, wenn sie weiter als fünfeinhalb Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen.

Um die Vergünstigung bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten zu beantragen, genügt es, das Kfz-Kennzeichen und die Entfernung des Wohnortes zur Arbeitsstelle anzugeben. Die Kilometerpauschale gilt dabei nicht nur für Arbeitnehmer, sondern ist auch die Höchstgrenze, die Freiberufler für Arbeitsfahrten geltend machen können.

Bei einer Erhöhung der Kilometerpauschale um 15 Pfennig, wie sie der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck vorgeschlagen hat, ist entsprechend Schätzungen des Bundes der Steuerzahler mit Steuerausfällen in Höhe von 1,5 bis 2 Milliarden zu rechnen.

ok

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false