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Kinderbetreuung: Grenzen der Förderung

Gleiche Behandlung privater und öffentlicher Kitas? Um staatliche Gelder zu erhalten müssen sich private Kindertagesstätten an Bedingungen halten.

Bei der künftigen Förderung von Kinderkrippen und Kitas mit staatlichen Mitteln kommen sich die Koalitionspartner von Union und SPD offenbar näher. Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Kerstin Griese (SPD), will sich einer Gleichbehandlung aller Betreiber von Betreuungseinrichtungen nicht grundsätzlich verschließen. „Wir sollten diese Frage nicht ideologisch sehen“, sagte Griese dem Tagesspiegel am Montag. Wenn private Betreiber von Kitas und Krippen staatliche Förderung erhalten wollen, müssten sie sich jedoch an die Bedingungen halten, die für gemeinnützige und kommunale Betreiber gelten. Dies betreffe nicht nur Qualitätsanforderungen, sondern auch die Höhe der Elterngebühren.

Das Ziel einer Gleichbehandlung der Betreiber von Betreuungseinrichtungen hatte vergangene Woche zu Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesfamilienministerium, der SPD und Sozialverbänden geführt. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will im Kinderförderungsgesetz, dessen Referentenentwurf nun vorliegt, die Beschränkung staatlicher Investitionshilfen auf gemeinnützige Einrichtungen aufheben. Von der Leyen verteidigte dies am Wochenende. Sie wolle gleich hohe Qualitätsstandards in gewerblichen und öffentlichen Kindertagesstätten durchsetzen, sagte sie. Jeder Private, der Fördergelder beantragt, müsse künftig genau vorgeschriebene Qualitätskriterien des Jugendamtes beachten – „sonst gibt es kein Geld“.

SPD-Politiker hatten dagegen Vorbehalte angemeldet, weil sie fürchten, dass „Reichen-Kitas“ einen Teil der vier Milliarden Euro erhalten, die der Bund in den kommenden Jahren für den Ausbau der Kinderbetreuung ausgeben will. Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese sagte, die Bedingung gleicher Gebühren wie in den gemeinnützigen Kitas könne verhindern, dass gut Verdienende ihre Kinder in private Kitas schicken und die Problemkinder in den öffentlichen Einrichtungen landen. Griese will die konkrete Entscheidung über die Förderung den Kommunen überlassen. (asi/dpa)

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