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Kinderpornografie: Abschlussbericht der Ermittler belastet Tauss

Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss hatte keinen Auftrag, im Bereich der Kinderpornografie zu ermitteln. Auf seinem Handy sollen mehr als 400 kinderpornografische Dateien gefunden worden sein.

Die Karlsruher Polizei hat ihre Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss beendet und einen Abschlussbericht vorgelegt. Das berichten die Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online. Demnach habe Tauss – seit seinem Austritt aus der SPD Mitte Juli Mitglied der Piratenpartei  – keinen dienstlichen Auftrag gehabt, der den Besitz kinderpornografischen Materials rechtfertigen würde.

356 MMS (Bildmitteilungen) und 59 Videodateien sollen demnach auf Tauss' Handy gefunden worden sein. Die Kontakte zu Pädophilen sollen sich über sieben Monate erstreckt haben. Tauss hatte stets gesagt, er habe das Material zu Recherchezwecken besessen. Diese Behauptung wiederholte er angesichts der Berichte. Auch die Zahl der Bilder bestätigte er. Via Twitter teilte er mit, er habe drei CDs und 35 Megabyte Daten auf dem Handy besessen. Im Übrigen, so schreibt er, brauche ein Bundestagsabgeordneter keinen "dienstlichen Auftrag". Rechtlich ist das wohl so klar nicht und wird im Zweifel die Entscheidung eines Gerichts erfordern.

Laut dem Bericht halten die Ermittler die Recherche auch für eine Schutzbehauptung. Vor allem, weil sie nicht erkennen konnten, dass er geplant habe, seine so gewonnenen Erkentnisse auch zu veröffentlichen. Tauss dagegen sagt, er habe nichts veröffentlichen wollen, sondern das Wissen für eine solide Argumentation als Abgeordneter im Bundestag gebraucht.

Sein Anwalt, Jan Moenikes, sagte Spiegel Online: "Das Ergebnis der Ermittlungen widerlegt die Darstellung von Jörg Tauss nicht und hat nichts Neues zu Tage gefördert. Die nach Auswertung der Datenspeicher gefundene Menge ist szeneuntypisch wenig. Auch nach monatelangen Ermittlungen beschränkt sich der Vorwurf auf den Besitz dreier einschlägiger DVDs sowie der Bild und Video-MMS, die sich im nur wenige Megabyte großen Speicher seines Handys befanden."

Als die Ermittlungen Anfang März bekannt wurden, war Tauss Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und medienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Als medienpolitischer Sprecher habe er sich immer und sehr entschieden für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und für die entschlossene Bekämpfung von Kinderpornografie eingesetzt, schrieb Tauss damals auf seiner Website. Als der Bundestag im Zuge der Ermittlungen seine Immunität aufhob, trat er von seinen Ämtern zurück. Auch auf eine erneute Kandidatur für ein Bundestagsmandat verzichtete er.

Tauss scheint es auf einen Prozess ankommen lassen zu wollen. Zumindest schreibt er bei Twitter, er werde einen Strafbefehl nicht akzeptieren. Damit Anklage erhoben werden kann, muss der Bundestag Tauss' Immunität erneut aufheben. Andererseits endet seine Zugehörigkeit zum Bundestag ohnehin mit Ablauf der Legislaturperiode im September. Dass eine Anklage erhoben wird, scheint sicher. Zumindest hatte der zuständige Staatsanwalt dies bereits angekündigt. Von Tauss und seinem Anwalt wurde er dafür und für andere Mitteilungen an die Medien kritisiert. Sie werfen ihm Vorverurteilung vor. Auch von seinem Dienstherrn hatte Staatsanwalt Rüdiger Rehring deswegen eine Rüge erhalten.

Update: Und inzwischen erklärte die Staatsanwaltschaft, es sei noch gar nicht klar, ob Anklage erhoben werde und es zum Prozess komme. "Es ist noch keine Schlussentscheidung der Staatsanwaltschaft ergangen", sagte Sprecher Rainer Bogs in Karlsruhe.

Quelle: ZEIT ONLINE, sp, kbi

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