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Politik: Kindesentführung: Eltern als Täter - In den meisten Fällen entscheidet Deutschland unspektakulär

Der Psychologe Joseph Salzgeber ist unerbittlich: "Die Amerikaner machen derzeit so viel Wirbel, weil sie davon ablenken wollen, wie sie selbst mit dem kubanischen Flüchtlingsjungen Elian umgehen", sagt das Vorstandsmitglied des Deutschen Familiengerichtstages. Und auch der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Thomas Weber, ist überzeugt, dass die US-Regierung vor allem aus Wahlkampfgründen den Vorwurf entkräften will, sie sei im Fall von Elian unnachgiebig, kümmere sich aber kaum um verschleppte amerikanische Kinder.

Der Psychologe Joseph Salzgeber ist unerbittlich: "Die Amerikaner machen derzeit so viel Wirbel, weil sie davon ablenken wollen, wie sie selbst mit dem kubanischen Flüchtlingsjungen Elian umgehen", sagt das Vorstandsmitglied des Deutschen Familiengerichtstages. Und auch der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Thomas Weber, ist überzeugt, dass die US-Regierung vor allem aus Wahlkampfgründen den Vorwurf entkräften will, sie sei im Fall von Elian unnachgiebig, kümmere sich aber kaum um verschleppte amerikanische Kinder.

Die Amerikaner machen Druck. Der Auswärtige Ausschuss des US-Repräsentantenhauses hatte kürzlich den deutschen Behörden vorgeworfen, Kinder aus gescheiterten deutsch-amerikanischen Ehen widerrechtlich von ihren Elternteilen in den USA fernzuhalten. Nun will US-Präsident Clinton das Thema während seiner Visite bei Kanzler Schröder zur Sprache bringen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Staatsoberhaupt in den Kampf um Kinder einmischt. Vor zwei Jahren war es der französische Staatspräsident Jaques Chirac, der wegen eines deutsch-französischen Streitfalles vorstellig wurde. Daraufhin wurde 1999 eine Vermittlergruppe aus deutschen und französischen Abgeordneten gegründet, die sich darum kümmern soll, die Streitfälle möglichst außergerichtlich zu lösen. Nun will Schröder auch den Amerikanern eine derartige Arbeitsgruppe vorschlagen.

Diese Gremien dienen vor allem der Verbesserung des politischen Klimas. Folgen für die Gerichte wird ihre Arbeit kaum haben. Ausdrücklich betont Schröder, dass es "keinen Eingriff in die Rechtsprechung deutscher Gerichte geben kann". Und auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin sagt, dass sie sich lediglich dafür einsetzen kann, dass die Verfahren schneller abgewickelt werden, aber wegen der Unabhängigkeit der Justiz keinen Druck ausüben kann.

Die Kritik aus dem Ausland ist nicht neu. Immer wieder heißt es, in Deutschland würden Fakten geschaffen, um die Wünsche des deutschen Elternteils durchzusetzen. Gerade das sollte das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" (HKÜ) von 1980 verhindern. Mehr als 40 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, in Deutschland gilt es seit zehn Jahren.

Nach dem Übereinkommen muss das zuständige Gericht "die sofortige Rückgabe des Kindes anordnen", wenn das Kind gegen den Willen des sorgeberechtigten Elternteils in ein anderes Land gebracht oder dort zurückgehalten wird. Das Gericht kann eine Rückführung ablehnen, wenn eine "schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind" droht oder das Kind "auf eine andere Weise in eine unzumutbare Lage gebracht wird". Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Kind in ein Kriegsgebiet zurückgeführt würde oder der Vater wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist. Schließlich kann das Gericht die Rückführung ablehnen, wenn sich das einsichtsfähige Kind der Rückführung widersetzt. In der Tat tun sich deutsche Richter mit der Anwendung des Haager Abkommens schwerer als ihre ausländischen Kollegen. Sie prüfen besonders gründlich das Wohl des Kindes, was sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht müssen, obwohl dies im Haager Abkommen nicht ausdrücklich genannt ist. Das kostet Zeit.

Anlass für grundsätzliche Kritik ist nach Überzeugung der Fachleute gleichwohl nicht gegeben. In der Regel ist die Angelegenheit "undramatisch", wie der Berliner Richter Albert Bach betont. Er arbeitete von 1995 bis 1997 bei der Zentralen Behörde des Generalbundesanwalts, die Ansprechpartnerin für ratsuchende Väter und Mütter ist. Ähnlich äußert sich Hans-Michael Veith, der nun bei der Zentralen Behörde für diese Fälle zuständig ist. Natürlich sei jeder Fall "tragisch", eine "Fortsetzung des Ehekrieges auf dem Rücken der Kinder". Gleichwohl ließen sich die meisten Fälle lösen. 1999 wurde die Behörde nach Veiths Angaben 173-mal um Hilfe gebeten. 102 Väter und Mütter wollten ihre ins Ausland verbrachten Kinder zurückholen. 71-mal wurde aus dem Ausland um Hilfe ersucht. In sechs Fällen lehnten die deutschen Gerichte die Rückgabe ab, in zehn Fällen wurde sie angeordnet. Die restlichen Verfahren wurden außergerichtlich gelöst oder sind noch nicht abgeschlossen. Ähnlich verhält es sich mit den 102 Verfahren aus dem Ausland, wobei hier nur zwei Anträge auf Rückführung abgelehnt wurden.

Gleichwohl ist die Kritik nicht ganz von der Hand zu weisen - nicht ohne Grund. Bis Mitte vergangenen Jahres waren alle rund 100 Familiengerichte für diese Fälle zuständig - und damit restlos überfordert. Die wenigsten Richter kannten sich in der Materie aus. Nun ist die Zuständigkeit auf 24 Gerichte beschränkt, es sind die Familiengerichte am Sitz des Oberlandesgerichts. Von dieser Konzentration erhoffen sich die Verantwortlichen eine raschere Abwicklung der Verfahren - und damit ein Ende der Vorwürfe aus dem Ausland.

Beatrice von Weizsäcker

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