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2009

© picture alliance / dpa

Kindesmisshandlung: Tatort Elternhaus

Seit zehn Jahren ist es deutsches Gesetz: Eltern dürfen ihre Kinder nicht misshandeln. Die Realität sieht trotzdem anders aus.

Von Caroline Fetscher

Kurz vor der Kasse sind die Köder ausgelegt. Auf Augenhöhe des Kindes bietet der Supermarkt zuckriges Glitterzeug an. Jessica, etwa drei Jahre alt, greift und zeigt, sie schreit: „Will ich haben!“ Ein Konflikt entbrennt. „Sonst noch was, Frolleinchen?“, höhnt die Mutter. „Haben!“, beharrt das Kind. „Nu is Schluss hier!“, die Mutter packt das kleine Handgelenk, reißt das Kind herum, schiebt ihren Wagen in der Warteschlange weiter vor, haut dem Kind auf den Hinterkopf: „Es reicht!“ Das Kind heult auf, die Mutter grinst. „Ich werd dir was … Du hältst die Klappe.“ Kein Kunde in der Schlange sagt etwas. Die Kasse klingelt und das Einkaufsduo verschwindet. Was ist da passiert? Einfach nur ein Minimachtkampf im Alltag zwischen großem Menschen und kleinem Menschen?

Die Mutter hat sich klar ungesetzlich verhalten. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten und unzulässig.“ So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch – seit zehn Jahren. Ob, wie und wann dieser Text in gängige Lebenspraxis übersetzt wird, das liegt daran, wie ernst eine Gesellschaft das Ziel nimmt, Standards der Zivilisation, wie sie für Erwachsene gelten, auch für Minderjährige durchzusetzen – kein Chef dürfte heute einen Lehrling so behandeln wie diese Mutter ihr Kind.

Als sei es ein Spielball, so werde das Kind „zwischen den Händen der Erwachsenen hin und her geworfen“, schrieb die Schwedin Ellen Key vor 110 Jahren. Ein Kind, beobachtete Key, „wird bald vorgezeigt, bald lächerlich gemacht, bald weggestoßen, bald herbeigezogen, bald totgeküsst, bald kommandiert, bald gelockt.“ Jeder erwachsene Mensch, fügte Key ihrer Schilderung an, „würde wahnsinnig werden, wenn scherzende Titanen ihn einen einzigen Tag so behandelten, wie er jahrelang sein Kind behandelt.“ Die 1849 geborene Autorin setzte sich als brillante Pädagogin für die Rechte und die Würde von Kindern ein. Ihr „Jahrhundert des Kindes“, dem das Zitat entstammt, wurde ein einflussreicher Bestseller. Mütter, fand Key, sollten aufgeklärt werden über die seelische Entwicklung von Kindern, sie müssten Lohn erhalten für ihre Erziehungsarbeit, Bildung, das Wahlrecht, um in allen Fragen mitzureden. Keys ideale Mütter und Väter sollten, im Sinne von Jean-Jacques Rousseau, Johann Heinrich Pestalozzi oder Maria Montessori, ihrem Nachwuchs unter Verzicht auf jede Gewalt begegnen, herzlich, zugewandt und selbstsicher. Dann, so hofften die Reformer, werde der neue Mensch und mit ihm eine neue Welt des Vertrauens gute Chancen haben.

Bekanntlich blieb der neue Mensch aus. Es folgte ein Jahrhundert der beispiellosen Zivilisationsbrüche. Mit seinem Film „Das weiße Band“ hat der Regisseur Michael Haneke nachträglich das Unsittengemälde jener Epoche gezeichnet. Der Film schildert das von Einschüchterung, Schuld und Gewalt geprägte Klima, in dem Anfang des 20. Jahrhunderts jene deutschen Kinder heranwuchsen, die später als Täter oder Mitläufer den Faschismus möglich machten. In Hanekes unheimlicher Dorfidylle werden sämtliche Milieus durch brachiale oder subtile Gewalt gegen den Nachwuchs regiert, ob Gutsbesitzer, Pfarrer, Arzt oder Landarbeiter. Grob zupackend oder systematisch demütigend trat der „Herr Vater“ als Zuchtmeister, Folterknecht, Dompteur der Kinder auf, assistiert von einer „Frau Mutter“, im Einklang mit den Funktionseliten in Schule, Polizei und Armee.

Abgeschafft wurde das Züchtigungsrecht der Eltern an ihren Kindern endgültig erst vor zehn Jahren – 65 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, im Dezember 2000, durch die Neufassung des Paragrafen 1631 Absatz 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch (siehe oben), zweifellos ein Meilenstein in der deutschen Geschichte. In einer seiner älteren Fassungen lautete dieser Paragraf noch: „Kraft seines Erziehungsrechts darf der Vater angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden.“ Noch früher, 1794, hatte das „Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten“ beschieden: „Kinder sind beyden Aeltern Ehrfurcht und Gehorsam schuldig“, „vorzüglich aber stehen sie unter väterlicher Gewalt“. Zur Bildung der Kinder waren „die Aeltern“ berechtigt, „alle der Gesundheit derselben unschädliche Zwangsmittel zu gebrauchen.“ Bis es 1812 per Edikt abgeschafft wurde, besaß der Ehemann in Preußen das Züchtigungsrecht auch für seine Ehefrau. Als im Nachkriegsdeutschland 1958 ein Gleichberechtigungsgesetz für Frauen in Kraft trat, erhielten auch die Mütter das Züchtigungsrecht – was sie ohnehin meist vorher mit ausgeübt hatten. Vor allem CDU und CSU hatten sich gegen entsprechende Initiativen der SPD, des Deutschen Juristinnenbundes und der Grünen lange gesperrt und gewehrt. Der Gesetzgeber habe „bewusst darauf verzichtet, einen bestimmten Erziehungsstil verbindlich vorzuschreiben“, beharrte der parlamentarische Staatssekretär de With am 19. März 1982 in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Opposition zum „Verbot der Gewalt gegen Kinder“.

Schweden, Pionierland des Kinderschutzes, brachte 1979 als erstes Land in der Geschichte ein Gesetz zur gewaltfreien Erziehung auf den Weg. Bis heute haben 29 von 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen entsprechende Gesetze verabschiedet. Weltweit aber ist die Gewalt gegen Kinder noch immer eher die Norm als die Ausnahme. „Züchtige deinen Sohn, solange noch Hoffnung ist“, mahnte der Prediger Salomo im Alten Testament und warnte, „doch lass dich nicht hinreißen, ihn zu töten“. (Sprüche Salomons 19,18). Infantizid, Kindsmord, war von der Antike bis ins Mittelalter üblich. Wie Land, Vieh und Weib gehörten Kinder zum Besitz der Patriarchen. Getötet wurden Jungen und Mädchen, deren Existenz als Esser oder Erben nicht erwünscht war – oder die sich so „unbotmäßig“ zeigten, dass sie erschlagen wurden.

Von der Antike bis etwa zum 4. Jahrhundert reichte diese Phase der ungestraften Beseitigung des Nachwuchses. Der kanadische Kindheitshistoriker Lloyd de Mause sieht darin auch den Wunsch, sich durch den Mord an Kindern von Ängsten zu befreien, die das Kind im Erwachsenen wachruft. Bis ins 13. Jahrhundert hinein wurden unerwünschte Kinder dann eher weggegeben oder ausgesetzt, als getötet. Ab dem 17. Jahrhundert tritt das Kind laut de Mause in das emotionale Erleben der Eltern ein, ist jedoch immer noch Sündenbock, „Abfallhalde“ für bedrohliche Projektionen. Kinder seien Träger der Erbsünde, vom Teufel besessen, rohe, kleine Wilde, die durch Zucht zur Anpassung gezwungen werden müssen. In dieser Epoche Europas entstanden ein Marienkult und ein Kult um das Jesuskind, die Wünsche nach dem reinen Kind und der guten Mutterliebe offenbaren. Wenn sich heute Stefanie zu Guttenberg für den Kinderschutzverein „Innocence in Danger“ stark macht, und bei einem Auftritt mit Marienstatue posiert, rekurriert das auf die seit damals vertraute Ikonografie. Im 18. Jahrhundert sieht Lloyd de Mause „Intrusion“, also Eindringen am Werk. Projektionen, die das Kind als „böse“ erscheinen lassen, gehen zurück, dafür beanspruchen erziehende Personen das Eindringen in das Innenleben des Kindes, um dessen Aggression, Bedürfnisse, Masturbation, Willen unter Kontrolle zu bringen. Wichtig werden Reinlichkeitserziehung, Beten, „Bravsein“, das Wecken von Schuldgefühlen. Zugleich wird ein Ansatz von Empathie möglich, in der Medizin entwickelt sich die Kinderheilkunde als eigene Disziplin. Ende des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts werden immer öfter Stimmen hörbar, die sich dagegen wenden, den Willen von Kindern zu brechen.

Auf dem Papier ist Deutschland heute eine Gesellschaft, in der seit zehn Jahren das Gewaltmonopol des Staates komplett ist. Kein Mensch darf einen anderen gegen dessen Willen physisch beschädigen, auch nicht Minderjährige – nicht in der Schule, im Heim, in Haft, im Elternhaus. Noch 1997 gaben bis zu zwei Drittel aller Eltern an, ihre Kinder körperlich zu bestrafen, 2009 waren es nur noch 23 Prozent. Doch nach wie vor gibt gut ein Drittel der Kinder bei Befragungen an, dass zu Hause geschlagen wird. Erschreckend hoch dürfte die Dunkelziffer für schwere Delikte sein. „Im Schnitt sterben drei Kinder pro Woche an Misshandlungen“, rechnet Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe vor. „Wenn wir so viele Ermordete durch Terror hätten, wären Gesellschaft und Innenministerium mehr als alarmiert.“ Die Statistiken legen der Bund deutscher Kriminalbeamter und das Bundeskriminalamt jährlich vor.

Insbesondere in migrantischen Milieus, so Ehrmann, „wird häufig so geprügelt, wie es in Deutschland bis in die sechziger Jahre üblich war.“ Jugendämter „verschweigen das aus falsch verstandener political correctness“, klagt der Familienrechtler. Auch falsch verstandener Datenschutz wirkt de facto als Täterschutz, davon weiß auch der engagierte Duisburger Polizeihauptkommissar Heinz Sprenger zu erzählen. Gemeinsam mit dem Kinderarzt Ralf Kownatzki gründete er das Projekt „Riskid“, in dem Kinderärzte einander via Datenbank informieren, so dass sie das „doctor hopping“ bemerken, das notorische Wechseln der Misshandler von einem Kinderarzt zum andern. Erhärtet sich ein Verdacht und ist Gefahr im Verzug, können Ärzte nach Paragraf 34 des Strafgesetzbuches – Notstandsparagraf – dies zum Wohl des Kindes offenbaren. Aus Furcht, die Schweigepflicht zu verletzen, tun sie das noch viel zu selten.

Der Tatort Elternhaus ist der üblichste und am stärksten tabuisierte, nicht das Internet, nicht die Klosterschule oder der Sportverein. Droht aber die Inobhutnahme durch das Jugendamt, hängen Eltern mit verblüffender Zähigkeit an eben den Kindern, die ihnen auf die Nerven gehen.

Keine Frage, gewaltige Residuen aller vergangenen Epochen wirken bis heute nach und weiter. Auffällig offen überwintert die Gewalt in der Sprache, die wir verwenden. Gewaltmetaphern werden täglich und sorglos verwendet: „Menschen bei Maischberger“ fragt, „Warum verprügeln wir Schwarz-Gelb?“, der Steuerzahler „muss bluten“, die Regierung „plant Grausamkeiten“, ein Politiker „wird abgewatscht“. Abend für Abend serviert das Fernsehen Schlägereien, Schießereien, Vergewaltigungen, Raub und Mord. Gewalt ist omnipräsent. Überwunden ist die Vorstellung, Konflikte durch Gewalt auszuagieren, noch lange nicht.

Aber es gibt Pilotprojekte der Verantwortung, von denen man vor zehn oder zwanzig Jahren kaum zu träumen gewagt hätte. Mit mehr als einem Dutzend Kollegen engagiert sich die Kinderpsychiaterin Sibylle Winter an der Charité in der dortigen Kinderschutzgruppe, einer bundesweit einzigartigen Anstrengung zur interdisziplinären Kooperation. Taucht auf einer Station der Klinik Verdacht auf Kindesmisshandlung auf, wird sofort fächerübergreifend abgeklärt. Und es wird gefordert, dass sich Kinderärzte zum Thema Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt fortbilden müssen.

Das Schutznetz ums Kinderzimmer kann noch so eng geknüpft sein, die größten Maschen hat es da, wo seelische Gewalt ausgeübt wird. Diese Form der Gewalt wird medizinisch nicht diagnostiziert, sie ist juristisch kaum fassbar und sie unterliegt schweren Tabus. Schluchzend fragt die Mutter, die ihre Kinder vor laufender Kamera bei „Super Nanny“ Katharina Saalfrank anbrüllt, schlägt und beleidigt: „Bin ich eine schlechte Mutter?“ Denn das darf nicht sein. Schlechte Eltern darf es, wo Elternsein an Prestige, Kompetenz und die Illusion automatisch existenter Liebe gekoppelt ist, schlicht nicht geben. Es gibt sie aber, und leider in großer Menge.

Zahllose Kinder hören Tag für Tag abwertende, entmutigende, gebrüllte, lieblose Botschaften. „Du machst mich krank“, „du bist dumm“, „immer bist du im Weg“, „geh mir aus den Augen“, „mit dir ist nichts anzufangen“, „seit du auf der Welt bist, gibt es nichts als Ärger“ – die Litanei ist uferlos. Wer als Kind mit diesem Hagel aufwächst, erfährt weder Selbstwert noch Schutz. Das ist die Entwürdigung, die im Gesetz zur gewaltfreien Erziehung ebenfalls erwähnt wird. Psychische Gewalt. Aber „Entwürdigung“ – diese Diagnose werde gar nicht gestellt, bedauert die Kinderärztin Winter. Den Kindern aber, die wie Hauspflanzen keine Wahl haben, zu entscheiden, wo sie leben, bleibt nichts übrig, als das vergiftete Wasser aus der Gießkanne im Elternhaus in sich aufzunehmen.

Am Verhalten der Eltern, das beobachten Kinderärzte und Pädagogen heute, hat sich inzwischen durchaus etwas geändert. Viele wissen, dass Kinder nicht geschlagen werden dürfen. Manche Eltern haben von der körperlichen auf die seelische Misshandlung „umgestellt“, erfährt Sibylle Winter im Arbeitsalltag. Der heiße Krieg gegen das Kind ist gewissermaßen zum Kalten Krieg mutiert. Einige Täter misshandeln so, dass auf den ersten Blick am Kind keine Hämatome oder Striemen erkennbar sind. Seltener geworden ist auch das bei Babys diagnostizierte „Schüttelsyndrom“, das entsteht, wenn Eltern einen Säugling in Wut und Ungeduld hin- und herschütteln. Weil die Nackenmuskulatur bei Babys noch wenig entwickelt ist, kann das Schütteln der Kinder zu Hirnblutungen und damit sogar zum Tod führen.

Vielen Eltern sei nicht bewusst, „dass Erziehung nur mit Beziehung zum Kind gelingt“, sagt Sibylle Winter. Dass ein Kind Ermutigung, Verlässlichkeit und Vertrauen braucht, Zeit fürs Spielen, Zeit zum Sprechen, Singen, Vorlesen. „Oft meinen Mütter und Väter, mit der Geburt würde automatisch ein Programm angeschaltet, das sie befähigt, Eltern zu sein“, seufzt Winter. „Aber Elternsein muss man lernen, sein ganz individuelles Kind kennenlernen.“ Die Kinderärztin wünscht sich eine aufklärende Gewaltprävention, die schon bei Schwangeren und Hebammen ansetzt. „Das Schulen der Emotion“, sagt die Ärztin, „dass gelernt wird, was ist gut für mein Kind, was nicht, das ist mindestens so wichtig wie Schwangerschaftsgymnastik.“ Davon, da sind alle einig, hängt die Zukunft ab.

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