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Politik: Klage aus der Zelle

Der Terrorist Carlos beschwert sich vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen strenge Haftbedingungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg muss sich am heutigen Mittwoch erneut mit einer Beschwerde des Terroristen Carlos über seine Haftbedingungen in Frankreich befassen. Die strengen Haftbedingungen, denen der aus Venezuela stammende Ilich Ramirez Sanchez alias „Carlos“ in den Jahren von 1994 bis 2002 in französischen Gefängnissen unterworfen war, stellen nach Ansicht seiner Anwälte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 dar. Im Artikel 3 untersagt diese jede Form von Folter sowie unmenschliche oder herabwürdigende Strafen und Behandlungen.

Carlos, der eine lebenslängliche Haft wegen dreifachen Mords verbüßt und derzeit in Fleury-Mérogis bei Paris einsitzt, war schon einmal in Straßburg vorstellig geworden. Er beklagte sich, dass er in einer „verkommenen, schlecht isolierten und nur 6,84 Quadratmeter großen Zelle“ eingesperrt war. Die französischen Strafvollzugsbehörden verwiesen darauf, dass er jeden Tag zwei Stunden spazieren, Zeitungen lesen und fernsehen durfte und regelmäßig den Besuch seiner Anwälte sowie eines Priesters erhielt. Nach Ansicht der Richter wurde ihm daher keineswegs jeglicher menschliche Kontakt vorenthalten. Vor einem Jahr hatte der Gerichtshof entschieden, dass diese Haftbedingungen zwar hart, aber nicht so unmenschlich waren, dass eine Verletzung der Menschenrechtskonvention vorliege.

In der Entscheidung vom 27. Januar 2005 hatte der Straßburger Gerichtshof unterstrichen, dass Carlos ein besonderes Sicherheitsrisiko war, da er als „einer der gefährlichsten Terroristen der Welt betrachtet“ wurde. Auch stelle die Isolierung an sich nicht bereits eine Form unmenschlicher Behandlung dar.

Da dieses erste Urteil mit einer knappen Mehrheit gefällt wurde, fühlte sich Carlos ermutigt, seine Beschwerde an die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterzuziehen. Diese wird nun in dieser Sache ein definitives Urteil fällen, das über den Fall Carlos hinaus zu einer Präzedenzentscheidung über die Grenzen der zulässigen Isolierung gefährlicher Gewaltverbrecher im Strafvollzug werden könnte.

Vor der aus 17 Richtern zusammengesetzten Straßburger Instanz wird der Beschwerdeführer von seiner Anwältin Isabelle Coutant-Peyre vertreten. Sie hat in einem Buch erklärt, warum sie die Gattin des Terroristen Carlos geworden ist. Sie ist eine ehemalige Mitarbeiterin des Staranwalts Jacques Vergès, der sich seit der Verteidigung des Naziverbrechers Klaus Barbie 1987 in der Rolle des „advocatus diaboli“ gefällt. Nachdem Carlos 1994 in seinem Exil im Sudan von französischen Agenten verhaftet und nach Frankreich gebracht worden war, hatte Vergès vergeblich versucht, die gerichtlichen Ermittlungen und die Inhaftierung seines Klienten für illegal erklären zu lassen.

1997 wurde Carlos wegen dreifachen Mords zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Weitere Verfahren für Terroranschläge, die allein in Frankreich 13 Tote und mehr als 100 Verletzte forderten, sind noch im Gange. Auf sein Konto geht auch die Terroraktion gegen elf Opec-Minister im Dezember 1975 (drei Tote und drei Verletzte) und im selben Jahr ein erfolgloser Versuch, mit einer Rakete eine von Paris-Orly startende israelische Boeing 707 abzuschießen.

Rudolf Balmer[Paris]

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