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Politik: Klage gescheitert: Die Anhebung um ein Prozent war rechtens, Familien werden nicht über Gebühr belastet

Das Bundesverfassungsgericht war offenkundig selbst überrascht vom Echo auf seinen jüngsten Beschluss zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern. Jedenfalls stellte es am Donnerstag in einer Pressemiiteilung lapidar fest: "Soweit die Kammer im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer darauf hinweist, der Steuergesetzgeber habe stets darauf zu achten, dass eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehre und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen seien, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ist also nichts Neues.

Das Bundesverfassungsgericht war offenkundig selbst überrascht vom Echo auf seinen jüngsten Beschluss zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern. Jedenfalls stellte es am Donnerstag in einer Pressemiiteilung lapidar fest: "Soweit die Kammer im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer darauf hinweist, der Steuergesetzgeber habe stets darauf zu achten, dass eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehre und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen seien, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ist also nichts Neues." Ist es auch nicht. Mit dem neuen Beschluss wird lediglich bestätigt, was mit dem Familienurteil des Gerichts vom November vergangenen Jahres bereits festgestellt wurde. Wirklich nichts neues also.

Entsprechend erleichtert auch die Reaktionen aus dem Finanzministerium. "Für uns gibt es keinen Grund zur Aufregung, weil es genau unserer Argumentation entspricht", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Das heißt: Das Finanzministerium geht davon aus, dass Freibeträge und Kindergeld derzeit ausreichen, um das Existenzminimum für Familien zu sichern. Die Sprecherin wies darauf hin, dass das Kindergeld 1999 um 30 Mark worden sei und 2000 um weitere 20 Mark erhöht würde. Auch der steuerliche Grundfreibetrag werde 2000 und 2002 deutlich aufgestockt.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Beschluss darauf hingewiesen, dass Familien einen Ausgleich bekommen müssten, wenn indirekte Steuern, etwa die Mehrwertsteuer oder die Ökosteuer, angehoben werden. "Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose", heißt es in dem Beschluss.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, sagte dazu, es sei "nichts Neues und eine Binsenweisheit, dass indirekte Steuern Familien mit Kindern mehr belasten als Kinderlose". Er betonte, die verfassungsrechtlichen Vorgaben seien bereits erfüllt durch die Verbesserungen, die beim Familienleistungsausgleich beschlossen wurden.

Eine achtköpfige Familie aus Heidelberg hatte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Mehrwertsteuerererhöhung zum 1. April 1998 gewandt. Damals war der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 15 auf 16 Prozent angehoben worden, um einen höheren Zuschuss des Bundes zur Rentenversicherung zu finanzieren. Nach Berechnungen der Familien wurde sie dadurch mit 40 bis 45 Mark monatlich belastet, etwa doppelt so hoch wie ein kinderloses Ehepaar mit gleichem Einkommen. Das Verfassungsgericht wies die Beschwerde als unbegründet ab, weil der Streit zunächst vor den Finanzgerichten ausgefochten werden müsse.

"Der Beschluss enthält keine Empfehlung, einen Steuerbescheid anzufechten", stellte das Gericht am Donnerstag in seiner Presseerklärung fest. Es werde lediglich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit bestehe. Das heißt, dass zunächst die Fachgerichte entscheiden müssten. Der Deutsche Familienverband in Bonn hatte Familien mit mehreren Kindern empfohlen, Steuerbescheide für 1998 und später anzufechten. Im Finanzministerium hieß es, die Bundesregierung gehe davon aus, dass Freibeträge und Kindergeld derzeit ausreichten, um das Existenzminimum abzudecken. Die an die Sozialhilfe gekoppelten Freibeträge würden alle zwei Jahre überprüft. "Dieses Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht 1996 selbst vorgegeben", hieß es.

Indirekt bestätigte auch der Familienverband diese Einschätzung. Nur wenige Familien würden durch Widerspruch und Klage vor den Finanzgerichten wohl tatsächlich mehr Geld bekommen. Vorrangig gehe es dem Verband um ein Signal an die Politik, "mehr Großzügigkeit walten zu lassen und Klarheit in die Sache zu bringen".

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels rief die Bundesregierung aber dazu auf, auf die bereits beschlossene nächste Stufe der Ökosteuer zu verzichten. Familienunternehmen und Arbeitnehmer-Familien würden dadurch überproportional belastet. Die Belastung durch die höheren Energiesteuern übersteige bei weitem die Entlastung durch gesenkte Rentenversicherungsbeiträge.

Carsten Germis

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