Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 11. Oktober über die Pflicht von Bundestagsabgeordneten, ihre Einkünfte aus Nebenjobs offenzulegen. Nach dem im Juni 2005 beschlossenen Gesetz müssen monatliche Nebeneinkünfte ab 1000 Euro in pauschalierter Form angegeben werden. Zudem sind Zuwendungen an Parlamentarier verboten, für die keine Gegenleistungen erbracht werden. Bei Verstößen können Ordnungsgelder bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festgesetzt werden.
Die neun Kläger, darunter der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz, sind der Ansicht, dass das politische Mandat durch die Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte "unattraktiv" werden könne. Zudem sei die Offenlegung der Einkünfte "verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt", weil die Unabhängigkeit des Abgeordneten nicht durch Nebeneinkünfte gefährdet würde. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die Offenlegungspflicht mit Blick auf das Karlsruher Verfahren vorerst ausgesetzt. (tso/AFP)
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