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Klage: Rauchverbot wird Fall für das Verfassungsgericht

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband will das von Niedersachsen und Baden-Württemberg verhängte Rauchverbot nicht akzeptieren, da es vielen Betrieben die Existenz kosten könne, heißt es dort. Deshalb habe man sich zu einer Klage in Karlsruhe entschlossen.

Niedersachsen und Baden-Württemberg werden sich wohl vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für das verhängte Rauchverbot verantworten müssen. "Wir haben mit unseren Landesverbänden einstimmig beschlossen, Rechtsmittel gegen diese Gesetze einzulegen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem Tagesspiegel. "Wir unterstützen eine Verfassungsbeschwerde zweier betroffener Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg“, erklärte Hartges. Sie rechne damit, dass die Verfassungsbeschwerde in zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht würde.

Niedersachsen und Baden-Württemberg waren die ersten Bundesländer, die ein generelles Rauchverbot unter anderem in Gaststätten, Restaurants und Diskotheken erlassen haben. Dort ist seit Anfang August das Rauchen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen laufen vor allem die Besitzer von kleinen Kneipen Sturm, weil sie Umsatzverluste haben. "Diese Betriebe fürchten um ihre Existenz“, sagte Hartges. Es gehe bei der Beschwerde nur um die wirtschaftlich betroffenen Mitglieder. Das seien Besitzer von Einraumkneipen, Diskos und Einrichtungen, wo Rauchen Konzeptbestandteil sei – zum Beispiel Zigarrenlounges. (Tsp)

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