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Klage von Leistungsempfängern: War Arbeitslosengeld II 2022 zu niedrig? Bundesgericht prüft
In der Corona-Pandemie stiegen die Kosten für Energie und Lebensmittel enorm. Ob das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 dennoch ausreichend war, soll das Bundessozialgericht klären.
Stand:
In der Corona-Pandemie und nach dem russischen Überfall auf die Ukraine kletterten die Preise in Deutschland. Deshalb fordern Klägerinnen und Kläger vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel mehr Arbeitslosengeld II für verschiedene Zeiträume im Jahr 2022. Das Gericht beschäftigt sich an diesem Dienstag in drei Verfahren mit der Frage, ob die Höhe des Arbeitslosengelds II vor drei Jahren verfassungsgemäß war. Nach Gerichtsangaben soll es eine Entscheidung geben.
Der 7. Senat muss klären, ob die Höhe des Regelbedarfs als Teil des Arbeitslosengelds II 2022 nach Preissteigerungen in der Pandemie und nach Beginn des Ukrainekriegs zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland ausreichend war, wie das BSG mitteilte.
Klagen in Vorinstanzen gescheitert
In den Vorinstanzen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg waren die Klägerinnen und Kläger gescheitert. Beklagte sind die Jobcenter Brandenburg an der Havel und Neckar-Odenwald sowie das Jobcenter im Kreis Borken.
Bei ihren Forderungen stützen sich die Kläger laut Ankündigung des Gerichts auf Daten des Statistischen Bundesamtes und deren Auswertung in der Fachliteratur sowie zum Teil auf eigene Berechnungen.
Deckt Einmalzahlung erhöhten Bedarf?
Außerdem greifen die Kläger die Einmalzahlung von 200 Euro für Juli 2022 an, die Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten haben. Diese sei nicht ausreichend gewesen, um den durch die Preissteigerungen bedingten erhöhten Bedarf zu decken, argumentieren sie.
Bundesverfassungsgericht könnte prüfen
Sollte das Bundessozialgericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Regelbedarfe 2022 das Existenzminimum nicht ausreichend gedeckt haben, könnte es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Frage zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorlegen.
Arbeitslosengeld II war vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2022 die Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es wurde Anfang 2023 nach einer Reform der Ampel-Koalition durch das Bürgergeld ersetzt.
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