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Politik: Klar will weitere Hafterleichterungen einklagen

Berlin - Nachdem der Bundespräsident das Gnadengesuch von Christian Klar abgelehnt hat, rückt für den früheren RAF-Terroristen wieder die Frage der Hafterleichterungen in den Mittelpunkt. Noch in diesem Monat wird Klar nach Einschätzung seines Anwalts zum ersten Mal Ausgang ohne Handschellen und in Begleitung von Vollzugsbeamten erhalten.

Berlin - Nachdem der Bundespräsident das Gnadengesuch von Christian Klar abgelehnt hat, rückt für den früheren RAF-Terroristen wieder die Frage der Hafterleichterungen in den Mittelpunkt. Noch in diesem Monat wird Klar nach Einschätzung seines Anwalts zum ersten Mal Ausgang ohne Handschellen und in Begleitung von Vollzugsbeamten erhalten. Nach massivem Widerstand des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) gegen Hafterleichterungen hatte Klar dies vor zwei Wochen vor dem Landgericht Karlsruhe durchgesetzt. Sein Anwalt Wolfgang Kaleck kündigte nun weitere Klagen an: „Wir gehen davon aus, dass die nächsten Schritte auch einzuklagen sind“, sagte er dem Tagesspiegel. Der Vollzugsplan für Klar sah ursprünglich vor, dass auf den begleiteten Ausgang Freigang, Sonderurlaub sowie offener Vollzug folgen. Anfang 2009 könnte er frühestens entlassen werden.

Dem Stuttgarter Justizminister warf Kaleck eine „irrationale Blockadepolitik“ vor. Wenn Goll weiter zu dieser Politik stehe, bleibe gar keine andere Möglichkeit als zu klagen. Goll hatte nach dem Bekanntwerden von kapitalismuskritischen Äußerungen Klars die Hafterleichterungen zu stoppen versucht. Das Landgericht Karlsruhe bescheinigte ihm, damit die Rechte des Häftlings zu verletzen. Mit Freigang könne Klar frühestens 2008 rechnen, erklärte Goll nach der Entscheidung des Bundespräsidenten. Der Minister fordert ein zweites Gutachten, das die Eignung Klars für eine Lockerung des Vollzugs prüfen soll. Ein solches Gutachten gibt es bereits. Darin wird Klar bescheinigt, bei ihm sei die Gefahr eines Rückfalls „sehr niedrig“. Auf Empfehlung seines Anwalts lehnt Klar ein neues Gutachten ab. Den Anspruch auf das erste Gutachten hatte er gegen den Widerstand des Justizministeriums per Gerichtsbeschluss erwirkten müssen. Der Strafvollzug für Klar werde in einer Weise unsicher und ungeordnet, die kaum noch zumutbar sei, kritisierte Kaleck: „Herrn Klar kann es zugemutet werden, nicht begnadigt zu werden. Aber er hat einen Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie ein normaler Strafgefangener.“ Mit dem Freigang und anderen Erleichterungen erhalten Häftlinge die Möglichkeit, sich auf ihre Freilassung vorzubereiten. „Diese Chance wird Klar gerade genommen. Das werden wir nicht zulassen“, sagte Kaleck. Eigentlich sollte Klar bereits im Juli in den offenen Vollzug in Berlin wechseln, um am Berliner Ensemble eine Ausbildung als Bühnentechniker anzutreten. Daraus wird zumindest vorerst nichts. Unklar sei, wie lange das Theater den Ausbildungsplatz frei halte, so der Anwalt. vs

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