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Politik: Klar wird an die Freiheit gewöhnt

Hafterleichterung für Ex-Terroristen der RAF

Karlsruhe/Berlin - Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar bekommt Hafterleichterung. Der 54-Jährige darf damit das Gefängnis in Bruchsal bei Karlsruhe in Begleitung von Wachbeamten ohne Handschellen zeitweise verlassen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe, das einem Antrag Klars teilweise stattgab.

Das Bruchsaler Gefängnis hatte am 9. März bereits geplante Hafterleichterungen gestoppt, nachdem der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine neue Begutachtung Klars in Auftrag gab. Wegen Klars Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz hielt Goll es für erforderlich, die Ungefährlichkeit Klars neu zu überprüfen. Das zweite Gutachten wird im Spätsommer erwartet. Das Landgericht verwies darauf, dass bei einer Beratung über den weiteren Vollzugsplan im Februar Klars Grußbotschaft bekannt und „Gegenstand einer Diskussion“ gewesen sei. Ein negativer Einfluss auf die Prognose für Klar sei dabei nicht festgestellt worden.

Klar war wegen Beteiligung an mehreren Morden 1985 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und hat im Januar 2009 die festgelegte Mindestdauer von 26 Jahren Haft verbüßt. Er könnte dann auf Bewährung entlassen werden. Dem ursprünglichen Vollzugsplan zufolge sollte Klar nach begleiteten Ausgängen Sonderurlaub gewährt werden. Im Juli sollte er in den offenen Vollzug nach Berlin verlegt werden, um am Berliner Ensemble eine Ausbildung als Bühnentechniker zu beginnen.

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) stimmt einer Übernahme Klars zu: „Unter der Voraussetzung, dass er seine Lockerungsschritte hinter sich gebracht hat“, sagte sie dem Tagesspiegel. Bisher gebe es aber keinen formellen Antrag aus Baden-Württemberg. ukn/sib

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