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Politik: Koalition berät über Gesetzesentwurf, bei dem zwischen SPD und Grünen fast alles umstritten ist

Am heutigen Donnerstag könnte es für die Koalition ungemütlich werden. Die zuständige rot-grüne Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit einem Gesetzesvorschlag über homosexuelle Partnerschaften aus dem Hause der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.

Am heutigen Donnerstag könnte es für die Koalition ungemütlich werden. Die zuständige rot-grüne Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit einem Gesetzesvorschlag über homosexuelle Partnerschaften aus dem Hause der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Um den hat es viel Wirbel gegeben. Der so genannte "Rohentwurf" wurde durch eine Indiskretion bekannt - der Vorgang erzürnte die Ministerin, der Entwurf die Grünen. Die darin enthaltenen Vorschläge, so der rechtspolitische Sprecher der grünen Fraktion, Volker Beck, fielen deutlich hinter den Diskussionsstand innerhalb der Koalition zurück und seien zudem nicht abgesprochen. Sein Unmut ist verständlich. Schließlich führen er und Däubler-Gmelin die Verhandlungen zu diesem Thema gemeinsam. Für Streit sorgt bereits der Titel: "Rohentwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Sexualität." Beck meint: Bei der rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren gehe es nicht um Sexualität. "Es geht um die Beseitigung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität."

Das sind die bisherigen Pläne des Justizministeriums und die Einwände dagegen

Alter: Homosexuelle können künftig ihre Lebenspartnerschaft beim Standesbeamten schließen, der Standesbeamte trägt dies in das "Lebenspartnerschaftsbuch" ein. Die Partner müssen volljährig sein. Ehen hingegen können unter bestimmten Voraussetzungen bereits geschlossen werden, wenn einer der Partner 16 Jahre alt ist.

Name: Die Lebenspartner sind zu Fürsorge, Unterstützung und gegenseitigem Unterhalt verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Sie können einen gemeinsamen Namen wählen, den so genannten "Lebenspartnerschaftsnamen". Anders als bei der Ehe ist es jedoch nicht gestatten, dass ein Partner, dessen Geburtsname nicht Partnerschaftsname wird, seinen Geburtsnamen voranstellen oder anfügen kann.

Vermögen: Vermögen, das in die Partnerschaft eingebracht wird, wird nicht gemeinschaftliches Vermögen, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart. Bei der Ehe ist das umgekehrt.

Zeugnisverweigerungsrecht: Lebenspartnern steht wie Eheleuten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. "Verlobte" Lebenspartner haben dieses Recht nicht - anders als verlobte Heterosexuelle.

Scheidung: Anders geregelt ist auch die Scheidung: Ehen können sofort geschieden werden, homosexuelle Partner müssen mindestens ein Jahr warten.

Testament: Ungleichheiten zur Ehe bestehen auch beim Testament. Anders als Verheiratete können Lebenspartner kein gemeinschaftliches Testament verfassen.

Erbrecht: Stirbt einer der Partner, ist der andere neben den Kindern des Verstorbenen zu einem Viertel gesetzlicher Erbe, zur Hälfte, wenn es keine Kinder gibt. Bei Ehen ist der Anteil deutlich höher.

Mietrecht im Todesfall: Wie bei der Ehe sollen auch homosexuelle Lebenspartner im Falle des Todes in den Mietvertrag eintreten können; leben in dem gemeinsamen Haushalt jedoch noch Familienangehörige des Verstorbenen, kann der andere Partner nur mit diesen zusammen die Wohnung übernehmen. Bei der Ehe hat im gleichen Fall der Ehegatte Vorrang.

Der Rohentwurf enthält kein Wort über den Zuzug ausländischer Partner, ausgeklammert sind wesentliche Rechtsgebiete wie das Steuerrecht und der Bereich der Sozialversicherung. Däubler-Gmelin will zunächst nur die Themen aufgreifen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Reichlich Stoff für die heutige Sitzung, zumal auch die strittigen Themen wie die Adoption bislang nicht vorkommen.

Die Hoffnung, dass es bald zu einer Verabschiedung eines Gesetzes kommt, ist gering. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf schon im vergangenen Sommer vorliegen. Es ist nicht nur die Koalition, die sich selbst im Wege ist. Es stehen Landtagswahlen an, und der Union könnte es gut passen, einmal wieder ihre Kampagnen-Fähigkeit unter Beweis zu stellen. Deren rechtspolitischer Sprecher Norbert Geis jedenfalls hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig.

Beatrice von Weizsäcker

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