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Politik: Koalition einigt sich auf Eckpunkte für Volksentscheid

SPD und Grüne haben sich auf Eckpunkte zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene geeinigt. Damit sollen die Bürger künftig selbst Gesetze auf den Weg bringen können, sagte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner am Freitag in Berlin.

SPD und Grüne haben sich auf Eckpunkte zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene geeinigt. Damit sollen die Bürger künftig selbst Gesetze auf den Weg bringen können, sagte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner am Freitag in Berlin. Aus den Eckpunkten müsse jetzt noch das Gesetz entwickelt werden. Der Grünen-Abgeordnete zeigte sich optimistisch, dass der Entwurf noch vor der Bundestagswahl im Bundestag diskutiert werden kann.

Um den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Sowohl im Bundestag wie im Bundesrat wäre dafür eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Häfner sagte, es gebe zwar Gespräche mit einzelnen CDU-Abgeordneten, offiziell wolle die Union aber nicht mit Rot-Grün verhandeln.

Das von SPD und Grünen vorgeschlagene Modell sieht ein dreistufiges Verfahren für die direkte Demokratie auf Ebene des Bundes vor: Wenn 400 000 Menschen ihre Unterschrift für einen Gesetzentwurf abgeben, muss der Bundestag sich damit beschäftigen. Hat das Parlament den Entwurf der Bürger nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Bürgerinitiativen ein Volksbegehren einleiten. Dazu brauchen sie die Unterstützung von fünf Prozent der Stimmberechtigten - was etwa drei Millionen Unterschriften entspricht. Verabschiedet das Parlament das begehrte Gesetz nicht in sechs Monaten, findet ein Volksentscheid statt. Das Gesetz gilt als verabschiedet, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und sich mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben. Bei Änderungen der Verfassung müssen mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten ihr Votum abgeben, außerdem müssen zwei Drittel mit Ja stimmen. Gesetze, die nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können, unterliegen wiederum besonderen Regeln: Das Gesetz braucht dann eine Mehrheit in so vielen Ländern, dass das Ergebnis einer Mehrheit im Bundesrat entspricht.

Umstritten war in den neun monatigen Verhandlungen zwischen SPD und Grünen vor allem, wie viele Bürger sich an Volksinitiativen und Volksbegehren beteiligen müssen und wie die "Mindestwahlbeteiligung" bei Volksentscheiden aussieht. Beide Seite haben sich jetzt auf einen Kompromiss geeinigt. Einige offene Fragen müssen allerdings noch geklärt werden. So ist noch nicht festgelegt, welche Themen vom Volksentscheid ausgeschlossen werden sollen. Die SPD hatte verlangt, unter anderem Änderungen im Finanz- und Steuerrecht weiterhin allein den Parlamenten und der Bundesregierung zu überlassen.

sac

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