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Politik: Koalition streitet um Transparenz

Die SPD-Spitze ist gegen Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften – die Grünen sind dafür

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Berlin - In der SPD-Fraktionsführung gibt es erhebliche Zweifel an der Durchsetzbarkeit einer Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. „Es wird keine Veröffentlichung der Einkünfte geben, sondern nur die Veröffentlichung der beruflichen und sonstigen Tätigkeiten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler dem Tagesspiegel. Für den „gläsernen Abgeordneten“ gebe es keine Mehrheit im Parlament, so Stiegler. In der SPD-Fraktion seien „mit Sicherheit zwei Drittel der Abgeordneten“ gegen die Veröffentlichung.

Zu Wochenbeginn hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, hingegen den Eindruck erweckt, die Koalition arbeite auf die Offenlegung aller Bezüge hin. In Fraktionskreisen hieß es am Freitag, dieses Ziel werde weiter verfolgt. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, es werde „intensiv nach Wegen gesucht“. Wiefelspütz sprach sich dafür aus, neben der Einkommenshöhe in Zukunft auch den Zeitaufwand für Nebentätigkeiten publik zu machen:. „Schwerpunkt der Arbeit von Abgeordneten muss die Volksvertretung sein“, sagte er dem Tagesspiegel.

Vor allem die Grünen drängen auf eine vollständige Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten. Ihr Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele sagte am Freitag dem Tagesspiegel: „Wenn die Union und Teile der SPD über Transparenz reden, meinen sie, dass Einkünfte beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden sollen. Ich will, dass sich auch die Bevölkerung informieren kann – etwa über das Bundestagshandbuch.“ Nach Angaben Ströbeles haben sich die Innen- und Rechtspolitiker der Fraktion inzwischen auf einen Vorschlag verständigt, der am Dienstag in der Fraktion zur Abstimmung gestellt werden soll. Danach sollen Ausnahmen von der Meldepflicht nur für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte gelten. Weitere Ausnahmen halten die Grünen bei „anerkennenswerten Interessen Dritter“ für denkbar, etwa, wenn ein mittelständischer Unternehmer ein Bundestagsmandat hat. Ähnlich wie Wiefelspütz forderte der Grünen-Politiker, dass die Abgeordnetentätigkeit bei allen Abgeordneten im Mittelpunkt stehen müsse. Ein entsprechender Grundsatz könnte in die Verhaltensrichtlinien aufgenommen werden. „Sicherlich wird man das nicht exekutieren können“, gab Ströbele zu. Keinem Abgeordneten dürfe verboten werden, einen Beruf auszuüben.

Derweil gibt es bei den Grünen eine Debatte um die Nebentätigkeit des früheren Staatsministers im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer. Spitzenpolitiker der Partei sind bemüht, das Thema klein zu halten und heben hervor, Volmer habe gegen keine rechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Der Grünen-Politiker wehrte sich gegen den Vorwurf, er habe seine private Nebentätigkeit mit seiner früheren Tätigkeit als Staatsminister vermischt. Derartige Unterstellungen seien „diffamierend, infam und verleumderisch“. Fraktionsvize Ströbele indes sagte: „Wir haben da noch Informationsbedarf.“ Zu prüfen sei, ob Volmer auch nach politischen Grundsätzen unproblematisch gehandelt hat. „Der Verdacht ist nicht ausgeräumt. Wir müssen erst mal wissen, was Sache ist“, sagte Ströbele.

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