BerlinIm Streit um die Neugestaltung des Unterhaltsrechts ist der Regierungskoalition ein Durchbruch gelungen. Von dem neuen Recht sollten vor allem Kinder profitieren, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute in Berlin. Die Reform des Unterhaltsrechts, auf die sich die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen einigten, soll Anfang 2008 in Kraft treten. Bereits in dieser Woche soll sie laut Justizministerium vom Bundestag verabschiedet werden, Ende November dann vom Bundesrat. Beim Unterhaltsrecht sollen nicht verheiratete Mütter oder Väter, die Kinder betreuen, besser als bisher gestellt werden.
Gesellschaftliche Veränderungen führen zu neuer Familienpolitik
Mit dieser Reform gehe die Regierung einen "wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik", erklärte Zypries. Es werde damit "sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen" reagiert. Nach dem Entwurf sollen Kinder künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. "Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben", erklärte Zypries. Nach heutiger Rechtslage muss sich laut Justizministerium ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind den ersten Rang bei den Ansprüchen noch mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen.
An zweiter Stelle sollen künftig die Mütter oder Väter stehen, die ein Kind betreuen. Dies soll unabhängig davon gelten, ob sie verheiratet waren oder nicht. Ein Betreuungsunterhalt soll während der ersten drei Lebensjahre des Kindes gezahlt werden. Eine Verlängerung soll möglich sein, wenn es die Belange des Kindes erfordern. Zusätzlich kommt eine Verlängerung aufgrund der "nachehelichen Solidarität" in Betracht. Damit werde das Vertrauen geschützt, das in einer Ehe aufgrund der Rollenverteilung und der Ausgestaltung der Kinderbetreuung entstanden sei, erklärte das Justizministerium.
Eigenverantwortung nach der Ehe
Die Reform will auch die "nacheheliche Eigenverantwortung" stärken. Dabei ist den Angaben zufolge der in der Ehe erreichte Lebensstandard nicht mehr der entscheidende, sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür, ob eine Erwerbstätigkeit nach einer Scheidung wieder aufgenommen werden muss. Die große Koalition hatte im Mai die Reform des Unterhaltsrechts vorläufig gestoppt. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedene Mütter deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen als Mütter unehelicher Kinder.
Die Union begrüßte die Einigung. Der vorgelegte Kompromiss sei eine ausgewogene Lösung, die die Interessen der Kinder stärke und die besondere Stellung der Ehe wahre, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU). (mit AFP)
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