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Auf eine Mietpreisbremse konnten sich Union und SPD einigen.

© dpa

Koalitionsverhandlungen: Union und SPD wollen Mieten in Großstädten bremsen

Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Auch in Sachen Maklergebühr wird es zukünftig für Mieter Entlastungen geben. Bei anderen Themen hakt es dagegen noch.

Knapp zwei Wochen nach Beginn der Verhandlungen über eine große Koalition wollen Union und SPD am Dienstagvormittag erste Entscheidungen in der Wirtschafts- und Außenpolitik besiegeln. Dazu gehört unter anderem der Ausbau des schnellen Internets auf dem Land, ein Steuerbonus für Forschungsinvestitionen in Unternehmen und Zuschüsse für Existenzgründer. Während einige der zwölf Arbeits- und vier Unterarbeitsgruppen bereits gut vorangekommen sind, hakt es bei bestimmten Streitfragen wie Pkw-Maut, Steuern und Finanzen oder Energiewende.

Neue Mietpreisbremse

Am späten Montagabend hat sich eine der Arbeitsgruppen bereits auf ein „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ geeinigt. Union und SPD wollen massiv steigende Mieten vor allem in Großstädten stärker bremsen und den Bau neuer Wohnungen ankurbeln.

In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten darf demnach die neue Miete bei einem Mieterwechsel maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zur Förderung des Mietwohnungsbaus sollen wieder eingeführt werden.

Diese Instrumente sollen zunächst auf fünf Jahre angelegt und auf ihre Wirkung überprüft werden. In welchen Städten die Maßnahmen greifen, sollen die Länder festlegen. Angespannte Wohnungsmärkte mit stark steigenden Mieten gibt es vor allem in begehrten Vierteln vieler Großstädte und auch in Hochschulstädten.

Neue Regelungen für Maklergebühr

SPD-Verhandlungsführer Florian Pronold sagte: „Die Rechte der Mieter werden deutlich gestärkt.“ Bestehende Mieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten künftig höchstens um 15 Prozent in vier Jahren steigen dürfen - bisher gilt dies für eine Frist von drei Jahren. Auch diese Maßnahme soll zunächst für fünf Jahre greifen.

Maklergebühren soll der Vermieter zahlen, wenn er den Makler einschaltet. Die Regeln, nach denen Vermieter Kosten energiesparender Sanierungen auf die Miete umlegen können, sollen zudem enger gefasst werden.

Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit

Die Unterhändler in der Koalitionsverhandlungsgruppe Familie einigten sich in der Nacht zum Dienstag unterdessen darauf, dass Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit familienbedingt reduzieren, künftig besser gestellt werden sollen. Künftig könnte ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert werden. Die 36 Monate Elternzeit dürften flexibler gestaltet werden. Dafür könnten künftig auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. und dem 14. Lebensjahr (bisher 8. Lebensjahr) des Kindes genommen werden.

Außerdem vereinbarte die AG unter der Führung von Annette Widmann-Mauz (CDU) und Manuela Schwesig (SPD), die Fristen für den Abruf von Bundesgeldern im Kita-Ausbau zu verlängern, was noch dieses Jahr im Bundestag beschlossen werden soll. „Wir haben versprochen: Der Kita-Ausbau endet nicht in diesem Jahr. Mit der Verlängerung der Auszahlungsfristen unterstreichen wir dieses Versprechen", sagte Widmann-Mauz.
Schwesig begrüßte die Einigung bei der Teilzeit. „Teilzeit darf nicht länger in die berufliche Sackgasse führen. Auch sollte Eltern flexibler und individueller entscheiden können, wie sie Elternzeit nehmen.“ (dpa/ Reuters)

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