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Nach dem Urteil im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen zwei Freisprüche eingelegt.

© Oliver Berg/dpa

Köln: Stadtarchiv-Einsturz: Revision gegen zwei Freisprüche

Die Staatsanwaltschaft lässt die Freisprüche für die beiden Mitarbeiter von Baufirmen überprüfen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.

Nach dem Urteil im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Revision beschränke sich auf die Freisprüche der beiden angeklagten Mitarbeiter beteiligter Baufirmen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Die Bewährungsstrafe, zu der ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) verurteilt worden war, wird nicht beanstandet. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Auch der verurteilte KVB-Bauüberwacher hat Revision eingelegt.

Bei dem Einsturz waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Freitag steht „eindeutig und zweifelsfrei“ fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle einstürzte. (dpa)

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