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Beatrix von Storch ist die stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD.

© Gregor Fischer/picture alliance

Kölner Polizei schweigt: Die Unschuld der Frau von Storch

Nach einem Tweet zeigte die Kölner Polizei die AfD-Politikerin Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung an. Dass die Anzeige nicht erfolgreich war, verschwieg die Behörde aber.

Noch nie ging es so schnell wie heute, einen unbegründeten Verdacht in die Welt zu setzen. Kürzlich gelang dies der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, die per Twitter einen ausländischen Flüchtling für die tödliche Amokfahrt von Münster verantwortlich gemacht hatte statt einen seelisch gestörten Deutschen. Von Storch erscheint aber nicht nur als Täterin. Sie könnte auch Opfer sein – und zwar eines der Kölner Polizei. Diese hatte im Januar mit einer Strafanzeige öffentlichkeitswirksam den Vorwurf der Volksverhetzung gegen die Abgeordnete erhoben. Doch als sich der Verdacht danach in Luft auflöste, so stellt sich jetzt heraus, verschwieg sie es.

Der Tonfall war aggressiv

Es ging damals um den Storch-Tweet von „muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“, mit dem die Abgeordnete auf die Idee der Polizei reagierte, den Kölnern und ihren Gästen mehrsprachig, auch auf Arabisch, friedliche Silvesterfeiern zu wünschen. „Was zur Hölle ist in diesem Land los?“, kommentierte sie im üblichen aggressiven Tonfall und fragte, ob damit die besagten „Männerhorden“ besänftigt werden sollten.

Volksverhetzung? Die Bearbeitung der Strafanzeige übernahm die örtlich zuständige Berliner Staatsanwaltschaft. Dort wurden die Akten unter dem amtlichen Zeichen 276 AR 8/18 dann aber schnell geschlossen. Ein achtseitiger Vermerk vom 5. Februar weist die Abgeordnete als unschuldig im Sinne der Anzeige aus. Sie habe mit dem Tweet „nicht zum Hass aufgestachelt“, sondern sich mit den Ereignissen der Kölner Silvesternacht von 2015 auseinandergesetzt, in der es zu sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Ausländer gekommen sei. Der Tweet habe auf diese Diskussionen zwar nur „schlagwortartig und verkürzt“ Bezug genommen, jedoch würden scharfe und überspitzte Formulierungen für sich genommen eine Aussage noch nicht unzulässig machen. Schließlich habe die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit „fundamentale Bedeutung“.

Die Meldung wurde kaum aufgegriffen

Der juristisch eindeutige und zudem wohl auch absehbare Befund wurde der Kölner Polizei mit Schreiben vom 9. Februar mitgeteilt. Die Reaktion: keine. Bekannt wurde die Einstellung des Verfahrens, das zuvor bundesweit Aufsehen erregt hatte, erst durch eine Meldung im „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Woche später. Wobei „bekannt“ das falsche Wort in diesem Zusammenhang ist. Denn ansonsten herrschte Ruhe im Medienwald. Die Meldung wurde kaum aufgegriffen.

Der Vorgang wirft einmal mehr das Problem auf, wie staatliche Stellen mit der Öffentlichkeit umgehen müssen, wenn sie in prominenten Fällen öffentlich einen Verdacht erheben – und dann nichts dran ist. Gerade die Informationstätigkeit der Kölner Polizei steht unter Beobachtung, da ihr seinerzeit zum Vorwurf gemacht worden war, die massenhaften Übergriffe in der Silvesternacht nur schleppend kommuniziert zu haben.

Nach dem Scheitern herrschte Schweigen

Ein Versäumnis sieht man in der fehlenden Mitteilung zur Storch-Entlastung dennoch nicht. Nicht die Polizei, sondern die Berliner Staatsanwaltschaft habe die „Pressehoheit“ gehabt, heißt es. Wobei der Begriff nach Autorität und Verantwortungsteilung klingt, die es in dieser Form bei der Öffentlichkeitsarbeit von Behörden nicht gibt. So hätte es der Kölner Polizei freigestanden, öffentlich mitzuteilen, dass ihre mit einigem Brimborium erstattete Strafanzeige ins Leere ging. Die Berliner Staatsanwaltschaft wiederum verteidigt sich damit, es gebe „keinen Automatismus“, bei bekannten Fällen auch über deren Ende zu berichten. Trotzdem bleibt wohl der Eindruck, dass es den Zuständigen als zu unangenehm erschien, öffentlich die Entlastung der umstrittenen Politikerin zu melden.

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