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Ursula Weidenfeld ist Wirtschaftsjournalistin. Sie war unter anderem Chefredakteurin von "impulse".

© Mike Wolff

Kolumne "Ein Zwischenruf": Auch der mieseste Charakter hat gleiche Rechte

Middelhoff wurde nicht nur wegen Untreue verurteilt - sondern auch wegen seiner Arroganz und seines Auftretens.

Der frühere Bertelsmann-Manager Thomas Middelhoff hat seinen späteren Arbeitgeber Karstadt/Quelle nach Überzeugung des Gerichts in Essen um etwa eine halbe Million Euro geprellt. Dafür soll er für drei Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil ist hart. Es scheint weniger die Straftaten des Managers zu ahnden – Privatreisen und eine Festschrift für seinen ehemaligen Chef auf Kosten der neuen Firma – als seinen Charakter. Davor sollten sich Richter hüten.

Vor allem im Kontrast zu einem anderen Gerichtsverfahren wirkt der Prozess gegen Middelhoff schief. Der bayerische Fußballmanager Uli Hoeneß hat knapp 30 Millionen Euro an der Steuer vorbeigeschleust – und dafür eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren erhalten. Middelhoffs Verfehlungen nehmen sich gegen die Steuervergehen des früheren Bayern-Chefs eher wie ein Griff in die Portokasse aus. Das Strafmaß aber ist in beiden Fällen fast identisch.

Middelhoff wurde auch für sein Auftreten und seine Arroganz verurteilt

Ist es richtig, dass einer hart verurteilt wird, weil er keinerlei Schuldbewusstsein zeigt? Ist es gerecht, dass in München einer ein mildes Urteil bekommt, weil er vor Gericht den reuigen Sünder gibt?

Jede Zeit hat ihre Helden. Jede Zeit hat ihre Schufte. Man kann Thomas Middelhoffs Auftreten, seine Arroganz für unangemessen halten. Man darf auch der Auffassung sein, dass da einer mit der Sanierung von Karstadt/Quelle beauftragt wurde, der es nicht konnte. Nur sind das keine Straftaten.

Doch Middelhoff scheint auch dafür die Quittung erhalten zu haben. Der Richter merkte zwar an, er verurteile ihn nicht dafür, über die Entlassungen bei der Karstadt-Tochter Neckermann bei einem Glas Wein an der Côte d’Azur verhandelt zu haben. Und doch hat er diese Episode zu Lasten Middelhoffs ausgelegt. Hätte „Big T.“ die Neckermann-Sanierung bei einem Kräutertee in der Essener Zentrale des Unternehmens besprochen, wäre er wohl günstiger bewertet worden.

In einem Rechtsstaat aber sollte selbst der mieseste Charakter den Anspruch haben dürfen, für das verurteilt zu werden, was er getan hat. Und nicht für das bestraft zu werden, was er ist.

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